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Die Blaue Karte EU

– eine großartige Möglichkeit für hochqualifizierte Arbeitnehmer

Sie verfügen über einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist? Oder Sie haben bereits einen Job in Deutschland gefunden? Sie Sind bereits im Besitz der Blauen Karte EU und möchten gemeinsam mit Ihrer Familie in Deutschland leben? Oder möchten Sie als Inhaber einer Blauen Karte EU den Arbeitgeber in Deutschland wechseln? Oder sind Sie Unternehmer und möchten schnellstmöglich für Ihren Betrieb eine bestimmte Fachkraft mit akademischem Abschluss aus dem Ausland in Deutschland anstellen? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie über die Blaue Karte EU und deren Voraussetzungen in Deutschland wissen müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Blaue Karte EU ist eine besondere Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Drittstaatsangehörige.
  • In Deutschland ist die Blaue Karte EU im Aufenthaltsgesetz in § 18g AufenthG geregelt.
  • Neben einem vergleichbaren Hochschulabschluss muss bereits ein konkretes Jobangebot bzw. ein Arbeitsvertrag vorliegen, mit dem ein jährliches Mindestbruttogehalt von 45.300 Euro erzielt wird; für sog. Engpassberufe gilt eine Gehaltsgrenze von mindestens 41.041,80 Euro.
  • Wenn die Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU vorliegen, muss sie erteilt werden, da die Ausländerbehörde keinen Ermessensspielraum hat.
  • Für die Einreise nach Deutschland wird ein Visum benötigt.
  • Die Blaue Karte EU ist an den Arbeitsvertrag gebunden und wird grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren ausgestellt.
  • Die Blaue Karte EU gewährt viele Rechte und Vorteile, wie zum Beispiel einen vereinfachten Familiennachzug und Vorteile bei der Aufenthaltsverfestigung und Einbürgerung

Was ist die Blaue Karte EU?

Die blaue Karte ist ein bedeutendes Instrument der Europäischen Union und damit eine spezielle Aufenthaltserlaubnis zur Förderung hochqualifizierter Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Ländern, die in Europa arbeiten und leben möchten. Sie wurde entwickelt, um die Einwanderung von Fachkräften mit hoher Qualifikation zu fördern und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Darüber hinaus soll sie die Wettbewerbsfähigkeit Europas stärken. Grundlage für die Blaue Karte EU ist die EU-Richtlinie 2009/50/EG.

Die Blaue Karte EU wird grundsätzlich für die Dauer von vier Jahren erteilt. Beträgt die Dauer des Arbeitsvertrages weniger als vier Jahre, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrages zuzüglich von drei Monaten erteilt.

Als Drittstaatsangehörige werden Menschen bezeichnet, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union, des EWR oder der Schweiz besitzen.

Die Blaue Karte in Deutschland

Da eine Richtlinie der Europäischen Union stets in nationales Recht umgesetzt werden muss, wurde die Blaue Karte in Deutschland im Aufenthaltsgesetz mit geregelt (§ 18g AufenthG). Seit dem 1. August 2012 ist sie somit in Deutschland der zentrale Aufenthaltstitel für akademische Fachkräfte aus dem Ausland. Sie wird von den örtlich zuständigen Ausländerbehörden ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung erfüllt sind, muss die Blaue Karte EU erteilt werden. Die Ausländerbehörde hat dabei keinen Entscheidungsspielraum.

Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Blauen Karte in Deutschland ergeben sich aus § 18g AufenthG. In Deutschland wird die Blaue Karte EU von den örtlich zuständigen Ausländerbehörden ausgestellt. Wenn die Voraussetzungen für eine Erteilung erfüllt sind, muss die Blaue Karte EU erteilt werden, die Ausländerbehörde hat dabei keinen Entscheidungsspielraum.

Die Erteilung der Blauen Karte EU erfolgt in einem vereinfachten Verfahren, in dem die Zustimmung der Agentur für Arbeit in den meisten Fällen nicht erforderlich ist. Die Agentur für Arbeit muss nur dann zustimmen, wenn der Antragssteller einen ausländischen Hochschulabschluss besitzt und in einem Mangelberuf arbeiten möchte.

Die Agentur für Arbeit prüft dabei nur, ob die Arbeitsbedingungen für den Ausländer nicht schlechter sind als für deutsche Arbeitnehmer. Eine Vorrangprüfung findet nicht statt.

 

Wer bekommt eine Blaue Karte?

  • Hochqualifikation: Für die Erteilung der Blauen Karte muss ein deutscher, ein anerkannter ausländischer oder ein mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbarer Hochschulabschluss nachgewiesen werden.
  • Ob ein ausländischer Hochschulabschluss anerkannt wird richtet sich nach § 4 des Bundesqualifikationsfeststellungsgesetzes (BQFG). Dabei dürfen zwischen der ausländischen und inländischen Berufsausbildung keine wesentlichen Unterschiede bestehen und die Befähigung für das jeweilige Berufsfeld muss vergleichbar sein.
  • Zur Beurteilung der Vergleichbarkeit eines ausländischen Hochschulabschlusses kann eine Abfrage auf ANABIM gestellt werden (http://anabin.kmk.org). Wird die Hochschule mit H+ bewertet, ist sie in Deutschland anerkannt. Wird außerdem der Abschluss mit „entspricht“ oder „geeignet“ gekennzeichnet, ist der Abschluss für den Aufenthaltstitel nach § 19a AufenthG qualifiziert.
  • Arbeitsvertrag: Es muss bereits ein konkretes Jobangebot oder ein Arbeitsvertrag in einem Betrieb in Deutschland vorliegen
  • Die Beschäftigungsdauer muss mindestens sechs Monate betragen
  • Die angestrebte Beschäftigung in Deutschland muss dabei auch der Qualifikation angemessen und somit im erlernten Berufsfeld sein. Die reine Qualifikation reicht also für die Erteilung der Blauen Karte EU nicht aus.
  • Mindestgehalt: Für die Erteilung der Blauen Karte muss darüber hinaus eine gewisse Gehaltsgrenze eingehalten werden.
  • Das mit der Arbeitsstelle in Deutschland erreiche Bruttojahresgehalt muss ab 2024 mindestens 45.300 Euro betragen.

Gibt es Sonderfälle zur Erlangung der Blauen Karte?

In einigen Berufen, die in Deutschland als Mangelberufe gelten, sogenannte Engpassberufe, kann die Blaue Karte EU auch mit einem geringeren Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 41.041,80 Euro erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt hat.

Zu den Engpassberufen gehören unter anderem Ärzte, Naturwissenschaftler, Mathematiker und IT-Fachkräfte. Eine vollständige Übersicht finden Sie hier.

Sonderfall – IT-Fachkraft ohne formale Qualifikation

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen als IT-Fachkraft oder Führungskraft im IT-Bereich ohne formalen Bildungsabschluss die Blaue Karte EU erteilt werden.

  • Es muss ein konkretes Arbeitsplatzangebot als IT-Fachkraft in Deutschland nachgewiesen werden. Die Beschäftigungsdauer muss dabei ebenfalls mindestens sechs Monate betragen.
  • Mit der Arbeitsstelle in Deutschland wird ein jährliches Bruttogehalt von mindestens 41.041,80 Euro erreicht.
  • In den letzten sieben Jahren haben Sie mindestens drei Jahre Berufserfahrung im Bereich der IT gesammelt. Die Berufserfahrung muss sich auf Hochschulniveau bewegt haben und muss zudem für die Ausübung der Beschäftigung in Deutschland erforderlich sein.

Die Blaue Karte beantragen – erforderliche Unterlagen und Dokumente

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Am Ende des Jahres 2022 lebten in Deutschland rund 2,61 Millionen Ausländer mit einem zeitlich unbefristeten Aufenthaltstitel.

Als außerhalb der EU lebende Person benötigen Sie in der Regel ein Visum zum Zwecke der Erwerbstätigkeit, das von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ausgestellt wird. Dabei ist es wichtig, dass bereits beim Visaantrag die Beantragung der Blauen Karte EU als Zweck angegeben wird. Mit dem Visum können Sie dann nach Deutschland einreisen. Im Anschluss müssen Sie vor Ablauf des Visums bei der örtlichen Ausländerbehörde die Blaue Karte EU beantragen. Die Auslandsvertretung prüft vorab, ob die Voraussetzungen vorliegen, wenn die Prüfung positiv ausfällt, wird das Visum erteilt und die Blaue Karte EU nach Einreise ausgestellt.

Darüber hinaus benötigen Antragsteller ein konkretes Jobangebot bzw. einen Arbeitsvertrag für einen Betrieb in Deutschland, deren Beschäftigungsdauer mindestens sechs Monate beträgt. Des Weiteren muss ein Nachweis über den Hochschulabschluss erbracht werden.

Es ist ratsam sich frühzeitig über die spezifischen Anforderungen zu informieren und gegebenenfalls anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den Prozess der Antragstellung reibungslos zu gestalten.

Welche Rechte und Vorteile gewährt die Blaue Karte EU?

Die Blaue Karte EU bietet hochqualifizierten Fachkräften aus Nicht-EU-Ländern eine attraktive Möglichkeit, in Deutschland zu arbeiten und zu leben. Mit diesem speziellen Aufenthaltstitel sind eine Vielzahl von Rechten und Vorteilen verbunden. Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht ein Rechtsanspruch auf die Erteilung der Blauen Karte EU.

  • Bewegungsfreiheit: Mit der Blauen Karte EU werden die Voraussetzungen zur Mobilität innerhalb der Europäischen Union vereinfacht. Inhaber der Blauen Karte EU dürfen sich frei innerhalb des Schengen-Raums bewegen, was die Möglichkeit bietet, verschiedene Länder Europas zu erkunden und zu bereisen.
  • Arbeitsrecht: Inhaber einer Blauen Karte EU haben das Recht, in Deutschland zu arbeiten und ihren Beruf auszuüben. Dies erleichtert die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt und bietet die Möglichkeit, die eigenen beruflichen Fähigkeiten und Qualifikationen optimal einzusetzen.
  • Anerkennung von Qualifikationen: Die in Ihrem Heimatland erworbenen Qualifikationen werden in der Regel anerkannt, und Sie können Ihre Fähigkeiten und Erfahrungen in Deutschland nutzen.
  • Bildung und Forschung: Inhaber der Blauen Karte EU können Bildungs- und Forschungseinrichtungen in Deutschland besuchen oder dort arbeiten. Dies eröffnet vielfältige Möglichkeiten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung.
  • Soziale Rechte: Die Blaue Karte EU gewährt den gleichen Zugang zu sozialen Rechten wie deutsche Staatsangehörige. Dazu gehören Gesundheitsversorgung, Rentenansprüche, Arbeitslosenversicherung und weitere soziale Leistungen.
  • Erleichterung des Familiennachzugs: Einer der wesentlichen Vorteile der Blauen Karte EU in Deutschland ist die Möglichkeit, Ihre Familienangehörigen nach Deutschland zu holen. Für Ihre Familienangehörigen gelten erleichterte Bedingungen zum Nachzug. So haben Ehegatten auch ohne deutsche Sprachkenntnisse einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis mit einer sofortigen uneingeschränkten Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit. Die Familienangehörigen, die mit nach Deutschland möchten, müssen einen entsprechenden Antrag bei der deutschen Auslandsvertretung stellen

Wie lange ist die Blaue Karte EU gültig?

Die Blaue Karte EU wird in der Regel für eine Dauer von bis zu vier Jahren ausgestellt und kann bei Vorliegen der Voraussetzungen verlängert werden. Nach einer gewissen Zeit (in der Regel 33 Monate) im Land besteht die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen, die einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland ermöglicht. Dies ist möglich, wenn Sie in dieser Zeit einer hochqualifizierten Beschäftigung nachgegangen sind, Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben und sich auf einfache Art auf Deutsch verständigen können (Sprachniveau A1). Bei ausreichenden Deutschkenntnissen (Sprachniveau B1) verkürzt sich die Frist auf 21 Monate.

Darüber hinaus müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland,
  • ausreichend Wohnraum für Sie und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen,
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • Nachweis aller erforderlichen Erlaubnisse für eine dauernde Beschäftigung,
  • der Erteilung der Niederlassungserlaubnis dürfen keine Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entgegenstehen.

Arbeitsplatzwechsel und Kündigung

Im Jahr 2021 wurde an insgesamt fast 25.000 Personen eine Blaue Karte EU erstmalig erteilt (d. h. ohne Verlängerungen).

Grundsätzlich ist ein Wechsel des Arbeitsplatzes möglich. Sie können Ihre neue Arbeitsstelle mit der noch gültigen Blauen Karte EU antreten. Der neue Arbeitsplatz muss jedoch auch im erlernten Berufsfeld und der Qualifikation angemessen sein. Darüber hinaus müssen Sie die zuständige Ausländerbehörde über die neue Beschäftigung informieren, wenn Sie den Arbeitsplatz innerhalb des ersten Jahres der Beschäftigung wechseln (§ 18g Abs. 4 AufenthG). Durch die Ausländerbehörde wird erneut geprüft, ob Sie mit Ihrem neuen Job die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU noch erfüllen.

Wenn die Beschäftigung, für die die Blaue Karte EU erteilt wurde, vorzeitig beendet wird, besteht für Sie eine Mitteilungspflicht. Innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis müssen Sie diesen Umstand der Ausländerbehörde bekannt geben. Die Mitteilungspflicht gilt auch im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber. Das Unternehmen muss die Ausländerbehörde dann innerhalb von vier Wochen in Kenntnis setzen.

Die Blaue Karte EU ist grundsätzlich an den Arbeitsvertrag gebunden. Wird das Arbeitsverhältnis gekündigt, erlischt auch der ursprüngliche Aufenthaltszweck. Die Blaue Karte EU kann dann nachträglich durch die Ausländerbehörde befristet werden. Nach Absprache mit der Ausländerbehörde besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Blaue Karte EU bis zu sechs Monaten zur Arbeitsplatzsuche verlängert wird. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie eine studienadäquate Beschäftigung finden.

Rechtsanwalt Schulte Holthausen – Ihre Unterstützung bei allen Fragen rund um die Blaue Karte EU

Wenn Sie ein hochqualifizierter Arbeitnehmer sind und Interesse an einer Blauen Karte EU haben, oder wenn Sie bereits im Besitz einer Blauen Karte EU sind und weitergehende Fragen haben, nehmen Sie gerne jederzeit Kontakt zu uns auf. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie Unternehmer sind und dringend auf die Mitwirkung einer ausländischen Fachkraft mit akademischem Abschluss angewiesen sind, die Sie schnellstmöglich in Deutschland anstellen möchten. Als eine auf das Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir Ihnen eine auf Sie abgestimmte Betreuung im gesamten Antragsverfahren sowie bei der Klärung aller rechtlich relevanten Fragen rund um die Blaue Karte EU.

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Bedingungen für die Beantragung und den Erhalt der Blauen Karte EU in Deutschland variieren können. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde zu informieren und professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Erhalt einer Blauen Karte EU erfüllen, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Ausstellung. Wir prüfen sorgfältig anhand Ihrer Unterlagen, ob Sie die relevanten Voraussetzungen erfüllen. Wird die Erteilung der Blauen Karte EU verweigert oder zurückgenommen, klären wir dies für Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde.

Die Kanzlei Schulte Holthausen ist Ihr Ansprechpartner für alle Fragen zur Blauen Karte EU und weiteren Aufenthaltstiteln. Wir stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung.

Die Blaue Karte EU ist eine großartige Möglichkeit, in Europa beruflich Fuß zu fassen und gleichzeitig von den zahlreichen Vorteilen zu profitieren, die die EU bietet. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen bei Ihrem Vorhaben zu helfen. Willkommen in Europa!