Strafbefehl Einspruch

Autor: Rechtsanwalt und Strafverteidiger - Roland Schulte Holthausen

Strafbefehl: Einspruch ist nicht immer die beste Wahl!

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Strafverfahren. Da dabei zunächst in der Regel ohne mündliche Verhandlung geurteilt wird, hat der Gesetzgeber beim Strafbefehl den Einspruch ermöglicht. Nicht immer lohnt es sich, von diesem Rechtsmittel Gebrauch zu machen. Unter anderem kann eine Verschärfung der Strafe im Einspruchsverfahren drohen. Deshalb ist es eine wichtige Abwägung im Einzelfall, Chancen und Risiken des Einspruchsverfahrens einzuschätzen. Lassen Sie sich dazu von einem erfahrenen Strafverteidiger beraten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Strafbefehl ahndet Verfehlungen in bestimmten Fällen vergleichsweise leichter Kriminalität. Ihm geht zunächst keine mündliche Verhandlung voraus.
  • Mit dem Einspruch kann ein Strafbefehl innerhalb einer Zwei-Wochen-Frist angegriffen werden. Es folgt dann eine mündliche Hauptverhandlung.
  • Der Richter ist nicht an die Strafe im Strafbefehl gebunden. Er kann im Falle eines Einspruchs auch eine höhere Strafe verhängen.
  • Die Entscheidung für oder gegen den Einspruch muss sorgfältig unter Abwägung aller Umstände getroffen werden.
  • Für das Einspruchsverfahren zum Strafbefehl besteht kein Anwaltszwang. Da es häufig auf die richtige Verteidigungsstrategie ankommen wird, ist eine vorherige umfassende Beratung durch den Anwalt unbedingt sinnvoll.

 

Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen möchte, muss sich der Chancen und Risiken bewusst sein. Unter Umständen erwartet ihn eine höhere Strafe als mit dem Strafbefehl. Andererseits kann in manchen Fällen auch ein Freispruch oder eine Einstellung des Verfahrens erreicht werden. Eine umfassende anwaltliche Begleitung erhöht die Chancen für ein erfolgreiches Einspruchsverfahren.

 

Das Strafbefehlsverfahren - worum geht es?

Das Strafrecht unterscheidet bei den Straftatbeständen Vergehen und Verbrechen. Verbrechen sind mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr zu ahnden, Vergehen mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe. Zur Vereinfachung der strafrechtlichen Verfahren hat der Gesetzgeber für Vergehen teilweise die Möglichkeit eröffnet, das Verfahren mit einem Strafbefehl zu beenden. Es kommt in diesem Verfahren nicht zur mündlichen Verhandlung, sondern der Richter entscheidet nach Aktenlage über eine Strafe. Angeordnet werden Geldstrafe, Einziehung, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung.

Beim Strafbefehl handelt es sich um eine vorübergehende Entscheidung. Der Angeklagte kann über Einlegung eines Einspruchs innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Strafbefehls eine mündliche Verhandlung erzwingen. Bei seiner endgültigen Entscheidung muss sich der entscheidende Richter nicht an die Vorgaben Strafbefehl halten. Eine Verböserung - Verschärfung des Strafrahmens - ist in dem Einspruchsverfahren möglich. Es entstehen außerdem auch Verfahrenskosten.

Machen Sie sich deshalb die Entscheidung für oder gegen den Einspruch nicht zu leicht. Mit unserer anwaltlichen Unterstützung sind Sie in der Lage, Risiken und Chancen des Verfahrens besser einzuschätzen. Bedenken Sie, dass Sie bei der Einlegung des Einspruchs unter einem gewissen Zeitdruck stehen. Sie haben nur zwei Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen.

 

Welcher Verdachtsgrad ist für ein Strafbefehlsverfahren notwendig?

Während eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden unterschiedliche Verdachtsgrade unterschieden.

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren werden unterschiedliche Verdachtsgrade unterschieden. Während der Anfangsverdacht als mildeste Form zunächst nur zur Aufnahme von Ermittlungen führt, haben sich die Verdachtsmomente beim hinreichenden Tatverdacht bereits verdichtet. Dieser hinreichende Tatverdacht ist notwendig, damit ein Strafbefehl ergehen kann. Hinreichender Tatverdacht heißt mit Blick auf eine spätere Verurteilung, dass diese mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erfolgen wird.

 

 

 

 

Welchen Inhalt hat ein Strafbefehl?

  • 409 StPO legt die Pflichtangaben in Strafbefehlen fest:
  • Angaben zu Ihrer Person sind zwingend.
  • Haben Sie bereits einen Verteidiger benannt, wird dieser benannt.
  • Die Tat wird genau bezeichnet. Zeit, Ort und die gesetzlichen Merkmale der Straftat werden beschrieben.
  • Ebenso werden die Paragrafen im StGB benannt, aus denen die Strafbarkeit folgt.
  • Es werden alle Beweismittel aufgeführt.
  • Die Rechtsfolge wird festgesetzt.

Jeder Strafbefehl enthält eine Belehrung über die Möglichkeit des Einspruchs nach § 410 StPO gegen den Strafbefehl. Form und Frist werden darin beschrieben.

 

Wie müssen Sie sich das Strafbefehlsverfahren vorstellen?

Der Strafbefehl selbst geht seinem Inhalt und der Strafe nach von der Staatsanwaltschaft aus. Der Richter kann den Erlass ablehnen, wenn er von der Verurteilung oder den weiteren Umständen nicht überzeugt ist. Er kann auch bei einem Strafbefehl eine mündliche Verhandlung anberaumen, wenn seiner Meinung nach die Sache mündlich erörtert werden muss. Ebenso kann er dem Strafbefehl stattgeben. Dann wird er formal ausgefertigt und dem Angeklagten zugestellt.

Eine besondere Form des Strafbefehls ergibt sich aus § 408a StPO. Erscheinen Sie nicht zu einem Termin bei Gericht, kann ein Strafbefehl gegen Sie erlassen werden. Sie haben auch hier die Möglichkeit, diesen mit einem Einspruch einzugreifen. Erscheinen Sie auch in dem zweiten anberaumten Termin nicht, wird der Einspruch gegen den Strafbefehl nach § 412 StPO verworfen und der Strafbefehl rechtskräftig.

 

Der Einspruch gegen einen Strafbefehl

Mit einem Einspruch gegen den Strafbefehl erzwingt der Angeklagte eine mündliche Verhandlung, in der die gesamten Tatumstände und auch persönliche Umstände verhandelt werden. Als Angeklagter können Sie weitere entlastende Umstände vortragen. Sie können zum Beispiel über eine Darlegung Ihrer finanziellen Lage eine Verringerung der Tagessatzhöhe erreichen.

Verkennen Sie nicht, dass eine Hauptverhandlung eine gewisse psychische Belastung darstellen kann. In der Regel wird es sich um ein öffentliches Verfahren handeln, sodass Dritte als Zuschauer an dieser Verhandlung teilnehmen können. Außerdem müssen Sie Ressourcen wie Zeit und Geld investieren, um den gesamten strafrechtlich relevanten Vorgang vor Gericht nochmals aufzurollen. Die Vor- und Nachteile eines Einspruchs müssen deshalb umfassend bedacht werden.

 

Wie kann Einspruch eingelegt werden?

Vor einem Einspruch gegen einen Strafbefehl sollten die Vorteile und Nachteile abgewogen werden.

Der Einspruch gegen den Strafbefehl erfordert keine besondere Form. Wichtig ist, dass er den richtigen Adressaten erreicht. Dies ist nicht die Staatsanwaltschaft, sondern das Amtsgericht. Ein einfacher Satz wie "Hiermit lege ich Einspruch ein gegen den Strafbefehl vom ..." ist ausreichend. Sie müssen den Einspruch nicht begründen. Unerlässlich ist Ihre eigene, händische Unterschrift unter dem Einspruch. Deshalb ist ein Einspruch gegen einen Strafbefehl, der per E-Mail oder in anderer elektronischer Form das Gericht erreichen soll, nicht wirksam. Sie können bei der Geschäftsstelle des Amtsgerichts den Einspruch persönlich einlegen. Haben Sie innerhalb der Frist von zwei Wochen nach Zugang in einer der möglichen Formen Einspruch erhoben, gilt er als zulässig eingelegt.

 

Welche Risiken drohen im Einspruchsverfahren?

Das erkennende Gericht könnte das Strafmaß verschärfen. Als rechtlicher Laie können Sie häufig den strafrechtlichen Vorwurf und die Grundlagen einer Verurteilung nicht abschließend einschätzen. Sie sollten sich deshalb von einem erfahrenen Strafverteidiger zur Sache beraten lassen. Er wird mit Ihnen gemeinsam entscheiden, ob das Risiko beim Einspruch höher ist als die Chance, eine Verbesserung bei der Verurteilung zu erreichen. Hier wird es nicht nur auf die Umstände des einzelnen Falles, sondern auch darauf ankommen, was Sie sich vom Einspruch gegen den Strafbefehl erhoffen.

Interessant ist hierbei, dass Sie den Einspruch sachlich begrenzen können:

  • Sie können gegen den gesamten Strafbefehl das Rechtsmittel einlegen.
  • Ebenso ist es möglich, dass Sie sich mit dem Einspruch auf die Rechtsfolgen beschränken. Dabei geht es etwa um die Anzahl der Tagessätze.
  • Sie können mit dem Einspruch isoliert die Tagessatzhöhe angreifen, weil Sie detaillierte Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen machen.

Auch mit Blick auf diese Wahlmöglichkeiten beim Einspruch und dessen Gestaltung sollten Sie sich an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden. So verringern Sie das Risiko für eine Verböserung der Verurteilung insgesamt, wenn Sie sich strategisch geschickt auf einen Teil des Einspruchs beschränken. Hier müssen Sie bei der Einlegung des Einspruchs anfänglich nicht begründen, eine Begründung ist später aber notwendig, um Ihren Standpunkt zu verdeutlichen. Verständlicherweise bedarf es bei einem beschränkten Einspruch einer anderen Begründung als bei einem Einspruch gegen den gesamten Strafbefehl. Hier ist der versierte Strafverteidiger Ihr bester Ansprechpartner.

 

Welche Kosten entstehen im Einspruchsverfahren?

Die Verfahrenskosten können sich im Einspruchsverfahren erhöhen. Bei einer gewissen Anzahl von Tagessätzen betragen die Verfahrenskosten 70 EUR, die sich im Einflussverfahren auf 140 EUR erhöhen. Bei höheren Strafen erreichen Sie mit dem Einspruchsverfahren schnell eine Steigerung der Kosten auf 280 EUR im Verfahren. 

 

Benötigen Sie einen Rechtsanwalt für den Einspruch?

Nicht zwingend. Sie können auch ohne Rechtsanwalt einen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, jedoch empfiehlt es sich, bei einem Einspruchsverfahren mit einem erfahrenen Anwalt zusammenzuarbeiten.

 

Wann lohnt sich ein Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Es gibt keine allgemeingültige Antwort auf diese Frage. Entscheidend sind die jeweiligen Umstände des einzelnen Falls. Ein von Ihnen beauftragter Strafverteidiger wird dabei in der Lage sein, Ihre individuellen Chancen und Risiken im Einspruchsverfahren einzuschätzen. Er kann zielgerichtet argumentieren, sodass etwa die Tagessätze in der Anzahl verringert werden oder sogar eine Einstellung des Verfahrens angemessen ist. Sind die Risiken im Einspruch höher als die Chancen, sollten Sie auf den Einspruch verzichten.

 

Fazit: Strafbefehl - Folgen mit und ohne Einspruch

Wie gestaltet sich das Verfahren nach einem Strafbefehl, mit oder ohne Einspruch? Verstreicht die Zwei-Wochen-Frist ohne Ihren Einspruch, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Haben Sie Einspruch fristgemäß angelegt, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Diese endet mit einer Entscheidung des Gerichts.

Sie können bis zum Beginn der Hauptverhandlung den Einspruch zurücknehmen. Das gilt selbst, wenn der Termin bereits terminiert wurde. Hat die Hauptverhandlung bereits begonnen, ist die Rücknahme des Einspruchs nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft möglich.

Es ist nicht leicht, die Entscheidung über einen Einspruch gegen den Strafbefehl abzuwägen. Wir sind bundesweit in diesen Fällen tätig. In der Vergangenheit haben wir schon viele Fälle erfolgreich übernommen. Zögern Sie deshalb nicht, sich mit einem Strafbefehl unverzüglich an uns zu wenden.

 

Autor: Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Roland Schulte Holthausen hat Rechtswissenschaften in Bochum, Salzburg und Münster studiert. Nach anfänglicher Tätigkeit als Dozent in der Juristenausbildung und Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht hat er sich frühzeitig auf das Rechtsgebiet des Strafrechts spezialisiert. Seit der Kanzleigründung Anfang des Jahres 2016 hat das Kanzleiteam unter anderem in zahlreichen medienträchtigen Großverfahren wegen Kapitalstraftaten vor verschiedenen Schwurgerichtskammern und in größeren Wirtschaftsstrafverfahren verteidigt oder die Rechte von Opfern von Straftaten vertreten. Herr Schulte Holthausen schöpft im Rahmen seiner Tätigkeit aus der Erfahrung von weit über 1000 Strafverfahren. Die Rechtsanwaltskanzlei konnte sich hierbei in den vergangenen Jahren einen hervorragenden überregionalen Ruf erarbeiten.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

Telefon: 05341 - 268 98 88
E-Mail: info@strafverteidiger-salzgitter.de