Vergewaltigung Strafe

Autor: Rechtsanwalt und Strafverteidiger - Roland Schulte Holthausen

Vergewaltigung: Strafe und Verlauf des Verfahrens schwer vorhersehbar!

Vergewaltigung, Strafe, ruiniertes Leben - Vergewaltigungsvorwürfe greifen schwerwiegend in das Leben der Betroffenen ein. Das gilt im Übrigen sowohl für Opfer als auch für (mutmaßliche) Täter. Nach einer Vergewaltigung ist nichts mehr wie vor einer Vergewaltigung. Die Beweisfindung stellt den Verteidiger vor besondere Herausforderungen. Oftmals steht Aussage gegen Aussage. Wer zu Unrecht einer Vergewaltigung bezichtigt wird, dem droht nicht nur die Verurteilung. Mitunter wird sein gesamtes berufliches und privates Leben allein durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens sowie begleitende Maßnahmen wie Untersuchungshaft zerstört. Prominente Fälle haben dies in der Vergangenheit oft genug gezeigt. Ohne einen in diesen Fällen erfahrenen Strafverteidiger lässt sich ein Strafverfahren mit dem Vorwurf der Vergewaltigung kaum durchstehen.

 

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Strafrechtstatbestand § 177 StGB umfasst verschiedene Tathandlungen unterschiedlicher Qualität, in denen es um sexuelle Handlungen gegen den Willen eines anderen Menschen geht.
  • Der Beweisfindung kommt bei diesen Delikten oftmals eine besondere Bedeutung zu, weil sich die Aussagen von Opfer und Täter regelmäßig widersprechen und Aussage gegen Aussage steht.
  • Der Strafrahmen bewegt sich je nach Schwere und Ausmaß der Tat zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren.
  • Bei Vergewaltigung ist Strafe nicht immer ausschließlich im strafrechtlichen Bereich zu sehen. Die soziale Ächtung beim Vergewaltigungsvorwurf kann das Leben von Menschen zerstören, auch wenn sich am Ende deren strafrechtliche Unschuld erweisen sollte.
  • Vergewaltigungsverfahren gehören in die Hände kompetenter, erfahrener Strafverteidiger.
  • Opfer von Vergewaltigungen profitieren unbedingt von anwaltlicher Begleitung. Ihnen werden Sachverhaltsschilderungen und Angaben nicht immer geglaubt.

Vergewaltigungsvorwürfe bewegen sich nicht selten im zwischenmenschlichen Bereich einander bekannter Personen. Bei der Vergewaltigung wird die Strafe schnell von der Öffentlichkeit verhängt, noch ehe die Schuld der Angeklagten bewiesen ist. Die Opfer der Tat benötigen anwaltliche Hilfe, um ihre Rechte zu wahren. Gefragt sind nicht nur fachlich kompetente Anwälte, sondern lebenserfahrene, menschlich einfühlsame.

Wo steht Vergewaltigung in der Gruppe der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung?

Die Vergewaltigung ist in § 177 StGB eine der großen und umfangreichen Regelungen in der Gruppe der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Was der Laie häufig nur als Vergewaltigung bezeichnet, spaltet sich in § 177 StGB auf in Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe. Die Grenzen zwischen diesen Tathandlungen sind fließend. Auch in der Fassung des Paragrafen zeigt sich bereits, wie komplex und ausgesprochen schwierig die Beweisfindung bei der Abgrenzung von Tathandlungen sein kann. Dabei ist die Abgrenzung entscheidend, da die Strafrahmen sich je nach Art der Tatbegehung ebenfalls unterscheiden. Der § 178 StGB beschreibt als Qualifikation die Tathandlung des Paragrafen 177 StGB mit Todesfolge.

 

Wie unterscheiden sich Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexuelle Übergriffe?

Sexuelle Tathandlungen müssen in verschiedene Tatbestände unterschieden werden.

Für die Allgemeinheit fallen sexuelle Tathandlungen gegen den Willen des Opfers häufig unter den Sammelbegriff Vergewaltigung. Das ist rechtssystematisch nicht richtig. Die Vergewaltigung stellt eine Qualifikation der sexuellen Nötigung dar. Die sexuelle Nötigung umfasst sexuelle Handlungen, die gegen den Willen des Opfers vorgenommen werden. Dahinter steht die Nötigung des Opfers, sexuelle Handlungen von Dritten an sich zu dulden oder diese an Dritten vorzunehmen. Die Nötigung erfolgt dabei durch Gewalt, durch eine Drohung oder die Ausnutzung einer hilflosen Lage. Bereits die sexuelle Nötigung ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter einem Jahr bestraft.

Mit einer Vergewaltigung kommen erschwerende Tatumstände zur sexuellen Nötigung dazu. Hier vollzieht der Täter den Beischlaf mit dem Opfer oder vollzieht ähnliche Handlungen, die das Opfer besonders erniedrigen. 

Seit 2016 gibt es weitere Tathandlungen und Tatbestände im Rahmen des Paragrafen 177 StGB, insbesondere den sexuellen Übergriff. Vor 2016 galten für den Tatbestand strengere Voraussetzungen: Gewaltandrohung, Drohung mit Gefahr für Leib und Leben oder Ausnutzung einer hilflosen Lage. Beim sexuellen Übergriff reicht die verbale Ablehnung der sexuellen Handlungen durch das Opfer aus. Ebenso kann sich der Täter seit der Gesetzesänderung auch strafbar machen, wenn er einen Überraschungsmoment ausnutzt oder die Lage zwischen den Beteiligten mangels einer ausdrücklichen Einwilligung undurchsichtig bleibt. 

Die sexuelle Belästigung findet sich nicht in § 177 StGB. Sie wurde in § 184i StGB neu eingeführt. Vom Tatvorwurf her zielt sie auf eine Überrumpelung des Opfers ab. Damit rücken jetzt Handlungen wie Angrapschen oder ein spontaner Kuss in den Bereich der Strafbarkeit. Es droht eine Strafe von bis zu zwei Jahren.

 

Wie hoch ist das Strafmaß bei Vergewaltigung?

Es sind Freiheitsstrafen zwischen zwei und fünfzehn Jahren möglich. Da § 177 StGB im Detail in einzelne Bereiche untergliedert wird, kommt der Ermittlung des Tatverlaufs und der gesamten Beweisfindung eine Schlüsselrolle zu.

Bei der Qualifikation des § 178 StGB mit Todesfolge können Abgrenzungsprobleme zum Mord entstehen. Beispielsweise kann der Täter zur Verdeckung seiner Tat vorsätzlich das Opfer töten. Bei Mord droht lebenslange Haft!

 

Gab es in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten gesetzliche Änderungen beim Tatbestand der Vergewaltigung?

Besonders wichtig ist die Gesetzesänderung zum 10.11.2016 mit der Einführung des sexuellen Übergriffs und der sexuellen Belästigung.

 

Gibt es mildernde Umstände bei der Vergewaltigung?

Strafmildernde Umstände bei der Vergewaltigung können sich insbesondere aus dem Täterverhalten nach der Tat ergeben. Wer hier als Täter einen Ausgleich sucht, zeigt Verantwortung und kann je nach Einzelfall mit einer milderen Strafe rechnen. Dabei kann es beispielsweise um die Zahlung von Schmerzensgeld oder die Übernahme von Behandlungskosten gehen. Ebenso ist es für eine Strafmilderung unerlässlich, dass sich der Täter einsichtig und reuig zeigt. Ein Geständnis und ein umfassender Beitrag zur Tataufklärung können ebenfalls strafmildernd wirken. Dabei ist es etwa wichtig, dass dem Opfer eine traumatische Aussage vor Gericht erspart bleibt, weil der Täter ein Geständnis abgelegt hat. Eine verminderte Schuldfähigkeit, unter anderem durch Alkoholeinfluss oder Drogeneinnahme, kann sich strafmildernd auswirken.

 

Klassisches Problem bei Vergewaltigung: Die Aussage-gegen-Aussage Situation!

Bei kaum einem anderen strafrechtlichen Delikt kommt es so häufig zu sich konträr widersprechenden Aussagen wie bei Delikten rund um die sexuelle Nötigung. Besonders kritisch wird die Situation oft, wenn sich die Tathandlung im Rahmen einer noch bestehenden oder früher bestehenden Beziehung zwischen den Beteiligten abspielt. Hier liegen für die Strafverteidigung Chancen wie Risiken. Bei der Beweiswürdigung kommt es nicht nur auf die Spurenlage, sondern auch auf psychologische Einschätzungen an.

Für alle Beteiligten erweisen sich Vergewaltigungsverfahren als belastend. Das gilt insbesondere für das Opfer, aber auch für den (mutmaßlichen) Täter, dessen Unschuld sich später erweist. Dieser steht nicht selten vor den Scherben seines gesamten Lebens, weil der Vorwurf trotz Freispruchs an ihm hängt. Es ist deshalb unerlässlich, dass Sie bei einem Vergewaltigungsvorwurf so früh wie möglich einen Strafverteidiger hinzuziehen, der auf solche Verfahren spezialisiert ist. Dieser wird im Rahmen der Möglichkeiten zum Beispiel dafür sorgen, dass möglichst wenige Informationen an die Öffentlichkeit gelangen oder sogar auf die Presseberichterstattung gezielt Einfluss nehmen. Ebenso kann er versuchen, besonders belastende Maßnahmen während der Ermittlungen, wie bsw.Untersuchungshaft, zu vermeiden.

In vielen Fällen führt die Situation "Aussage gegen Aussage" am Ende zu einem Freispruch, zumindest zweiter Klasse für den Angeklagten. Die Begründung lautet "Freispruch aus Mangel an Beweisen".

 

Verjährung beim Vergewaltigungs-Tatbestand

Die Verjährungsfrist ist von dem höchsten Strafrahmen abhängig.

Die Verjährungsfrist richtet sich nach dem höchsten Strafrahmen, der bei einer Vergewaltigung verhängt werden kann. Dieser umfasst fünfzehn Jahre, sodass die Verjährungsfrist nach § 78 StGB zwanzig Jahre beträgt. Es gibt noch eine Besonderheit zum Ruhen der Verjährungsfrist, bis das Opfer das 30. Lebensjahr vollendet hat. Lassen Sie sich bei Bedarf zu diesen Einzelheiten von einem Strafverteidiger beraten. Wichtig ist, dass mit einer 20-jährigen Verjährungsfrist ein langer Zeitraum vergehen muss, bis die Tat verjährt ist. Bedeutsam ist aber auch, dass sich die Beweislage für das Opfer einer Vergewaltigung immer weiter verschlechtern wird, je länger der Zeitraum bis zu einer Anzeige und der Einleitung eines Strafverfahrens ist.

 

Steht Vergewaltigung für sich allein, oder welche anderen Straftatbestände können dazu kommen?

Der Tatbestand der sexuellen Nötigung/Vergewaltigung nach § 177 StGB wird unter Umständen unter Verwirklichung weiterer strafrechtlicher Tatbestände erfüllt. Dazu zählen unter anderem der sexuelle Missbrauch von Kindern nach § 176c I Nr.2 StGB, der sexuelle Missbrauch von Schutzbefohlenen nach Paragraf 174 StGB, der sexuelle Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs- oder anderen Betreuungsverhältnisses oder die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen.

 

Fazit: Rechtsanwaltliche Unterstützung und Hilfe für Opfer

Die Hemmschwelle, sich Dritten anzuvertrauen und die Tat bei der Polizei anzuzeigen, ist für die Opfer einer Vergewaltigung sehr groß. Scham und Angst sind verbreitet. Jedoch kann bei einer Vergewaltigung keine Strafe erfolgen, wenn die Tat nicht strafrechtlich verfolgt wird. Opfer sollten sich deshalb unverzüglich an die Polizei wenden. Ebenso stehen psychologische Betreuungsstellen zur Verfügung. Die Begleitung durch einen erfahrenen Strafrechtsanwalt bereits bei der Anzeigestellung erweist sich als wertvoll, um von Anfang an die rechtlichen Interessen des Opfers zu wahren und der Beweisfindung zu dienen.

Wir stehen Ihnen bei einem Vergewaltigungsvorwurf bundesweit zur Verfügung. Durch unsere Spezialisierung auf diese Verfahren verfügen wir über große Erfahrung. Es ist uns in der Vergangenheit häufiger gelungen, eine Einstellung nach 170 II StPO zu erreichen. Scheuen Sie auch als Opfer einer Vergewaltigungstat nicht, uns als rechtsanwaltliche Unterstützung und Opferanwälte hinzuzuziehen.

 

 

Autor: Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen

Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Roland Schulte Holthausen hat Rechtswissenschaften in Bochum, Salzburg und Münster studiert. Nach anfänglicher Tätigkeit als Dozent in der Juristenausbildung und Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht hat er sich frühzeitig auf das Rechtsgebiet des Strafrechts spezialisiert. Seit der Kanzleigründung Anfang des Jahres 2016 hat das Kanzleiteam unter anderem in zahlreichen medienträchtigen Großverfahren wegen Kapitalstraftaten vor verschiedenen Schwurgerichtskammern und in größeren Wirtschaftsstrafverfahren verteidigt oder die Rechte von Opfern von Straftaten vertreten. Herr Schulte Holthausen schöpft im Rahmen seiner Tätigkeit aus der Erfahrung von weit über 1000 Strafverfahren. Die Rechtsanwaltskanzlei konnte sich hierbei in den vergangenen Jahren einen hervorragenden überregionalen Ruf erarbeiten.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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