Reform des Einbürgerungsgesetzes 2024 – Neue Wege zur Integration und Teilhabe

Eine Hand hält ein Gesetzeszeichen fest.

Autor: Rechtsanwalt und Strafverteidiger - Roland Schulte Holthausen

Sie haben von der Reform des Einbürgerungsgesetzes gehört und möchten wissen, wie sich dadurch die Landschaft der deutschen Staatsbürgerschaft verändert? Oder möchten Sie wissen, welche wesentlichen Änderungen in der Reform vorgesehen sind, um die Integration zu fördern und den Weg zur Staatsangehörigkeit für in Deutschland lebende Ausländer zu vereinfachen? Dann sind Sie hier genau richtig. In diesem Artikel informieren wir Sie über alles, was Sie rund um die Reform des Einbürgerungsgesetzes in 2024 wissen müssen.

 

I. Das Wichtigste in Kürze

  • Durch die Einbürgerung erwirbt eine Person die Staatsangehörigkeit eines Landes.
  • Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist hauptsächlich im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt.
  • Durch das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), soll das Einbürgerungsverfahren vereinfacht werden.
  • Das StARModG tritt in wesentlichen Teilen am 27.06.2024 in Kraft.
  • Das StARModG bringt viele Vorteile mit sich, z. B. die Mehrstaatigkeit oder die Beschleunigte Einbürgerung nach nunmehr fünf statt acht Jahren.

 

II. Definition – Was ist unter Einbürgerung zu verstehen?

Unter Einbürgerung versteht man den Prozess, durch den eine Person die Staatsangehörigkeit eines Landes erwirbt, in dem sie nicht geboren wurde oder dessen Staatsangehörigkeit sie nicht von ihren Eltern erworben hat. In Deutschland beispielsweise ermöglicht die Einbürgerung Ausländern, die bestimmte Kriterien erfüllen, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erhalten und somit vollständig als deutsche Staatsbürger anerkannt zu werden. Dieser Prozess beinhaltet oft eine formelle Antragstellung, das Erfüllen bestimmter Voraussetzungen wie Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnisse und Integration in die deutsche Gesellschaft. Die Einbürgerung ermöglicht es den Einbürgerungsbewerbern, die Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers zu übernehmen, wie zum Beispiel das Recht zu wählen und gewählt zu werden, die Teilnahme an politischen Prozessen, den Zugang zu Sozialleistungen und die Nutzung der Reisefreiheit innerhalb der Europäischen Union.

 

III.  Welche Gesetze zur Einbürgerung gibt es

Das Bild zeigt einen Einbürgerungsstempel und im Hintergrund einen Reisepass.

Das deutsche Staatsangehörigkeitsgesetz bietet spezielle Regelungen für heimatlose Ausländer und Staatenlose sowie eine Wiedergutmachungseinbürgerung für bestimmte Personen.

Der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung ist im Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) geregelt. Zentrale Normen sind dabei die §§ 3 Abs. 1 Nr. 5, §§ 8 bis 16, 40b und 40c StAG. Für heimatlose Ausländer besteht nach § 21 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet die Möglichkeit der Einbürgerung. Und Staatenlose haben nach Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit die Möglichkeit sich einbürgern zu lassen.

Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit der Wiedergutmachungseinbürgerung. Diese richtet sich nach Art. 116 Abs. 2 GG, § 15 StAG und gilt für frühere deutsche Staatsangehörige und deren Abkömmlinge, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus bestimmten Gründen entzogen worden ist.  

 

Welche neuen Einbürgerungsgesetze gibt es?

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG), welches am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde, tritt in seinen wesentlichen Teilen am 27.06.2024 in Kraft und modifiziert damit das Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

 

IV. Wann treten die neuen Gesetze in Kraft?

Der Deutsche Bundestag hat am 19. Januar 2024 das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen. Am 02. Februar 2024 passierte das Gesetz auch den Bundesrat und wurde am 26.03.2024 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz tritt drei Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt und somit am 27.06.2024 in Kraft.

 

V. Ziele und Kernpunkte der neuen Gesetze zur Einbürgerung

Inmitten anhaltender Debatten über Einwanderung und Integration hat die Gesetzesreform der Einbürgerung im Jahr 2024 eine Welle der Aufmerksamkeit erzeugt. Mit dem Ziel, einen integrativen und gerechten Ansatz zu verfolgen, wurde das Einbürgerungsgesetz überarbeitet, um den sich verändernden Realitäten und den Bedürfnissen einer vielfältigen Gesellschaft gerecht zu werden.

Folgende Kernpunkte sind Inhalt der Reform:

  • Möglichkeit der Mehrstaatigkeit: Mit der Einbürgerung in Deutschland war immer auch der Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit verbunden um Mehrstaatigkeit zu vermeiden. Mit der Reform macht die Bundesregierung die Mehrstaatigkeit möglich und vollzieht damit einen Paradigmenwechsel. Zukünftig wird die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit nicht mehr gefordert.
  • Beschleunigung der Einbürgerung: Statt Hürden aufzubauen und lange Voraufenthaltszeiten zu fordern, sollen mit dem neuen Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts durch Verkürzung der Voraufenthaltszeiten Anreize zur Integration geschaffen werden. Statt wie bisher acht Jahren, ist nunmehr eine Voraufenthaltszeit von lediglich fünf Jahren erforderlich.
  • Besondere Integrationsleistungen: Für weitere Anreize zur Integration besteht auch weiterhin die Möglichkeit, die Voraufenthaltsdauer durch besondere Integrationsleistungen zu verkürzen. Eine Verkürzung ist dann bis auf drei Jahre Voraufenthaltsdauer möglich.
  • Ehemalige Gastarbeiter: Um die Lebensleistung der sogenannten Gastarbeitergeneration zu würdigen, ist für diese ein Einbürgerungstest nicht mehr erforderlich. Zudem reichen zukünftig mündliche Sprachkenntnisse aus. Für die im zeitlichen Zusammenhang nachgezogenen Ehegatten von Gastarbeitern gelten die Regelungen für ehemalige Gastarbeiter ebenfalls.
  • Erleichterter Ius-soli-Erwerb: In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern erhalten automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil die Voraussetzungen erfüllt. Dieser muss seit mehr als fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland leben und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzen.
  • Ausschlussgründe: Für die Einbürgerung werden auch Ausschlussgründe festgesetzt. Eine Einbürgerung ist dann bei Mehrehe sowie Missachtung der Gleichberechtigung von Mann und Frau ausgeschlossen. Darüber hinaus müssen sich Einbürgerungsbewerber zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen bekennen. Die Einbürgerung ist bei inhaltlicher Unrichtigkeit des Bekenntnisses sowie bei antisemitischen, rassistischen oder sonstigen menschenverachtend motivierten Handlung ausgeschlossen, da diese nicht mit der Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes vereinbar sind.
  • Verfahren der Sicherheitsabfrage: Das Verfahren der Sicherheitsabfrage wird digitalisiert und beschleunigt.
  • Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung: Deutsche Staatsbürger, die eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen wollen, benötigen keine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG mehr. Somit wird auch die Mehrstaatigkeit für deutsche Staatsbürger ermöglicht.

 

Vorteile der neuen Gesetze

Diese Reform markiert einen bedeutenden Schritt hin zu einer inklusiveren Gesellschaft, in der Einwanderer und ihre Familien nunmehr beschleunigt die Möglichkeit erhalten, sich aktiv an ihrem neuen Zuhause zu beteiligen und vollständig in die soziale, kulturelle und wirtschaftliche Gemeinschaft einzubinden. Durch die Verkürzung der Voraufenthaltsdauer von acht auf fünf Jahre, bzw. drei Jahre bei besonderen Integrationsleistungen, wird den in Deutschland lebenden Menschen ein schnellerer Weg zur vollen Teilhabe ermöglicht. 

Durch die Anerkennung der Mehrstaatigkeit werden die vielschichtigen Identitäten der in Deutschland lebenden Menschen anerkannt, die ihre Wurzeln in mehr als nur einem Land haben. Viele Zugewanderte leben bereits sehr lange in Deutschland, ohne die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen zu haben. Denn dies ging bisher damit einher, die ursprüngliche Staatsangehörigkeit, und damit einen Teil ihrer Identität, aufgeben zu müssen. Künftig wird dies nicht mehr von ihnen verlangt.

Darüber hinaus soll durch die Anerkennung der Lebensleistung der Gastarbeiter und den erleichterten Ius-Soli-Erwerb die Integration gestärkt und ein einfacherer Zugang zu Gesellschaft und Teilhabe gefördert werden.

Die neuen Richtlinien und Bestimmungen zielen somit darauf ab, Hürden abzubauen, die den Prozess der Einbürgerung erschweren können und gleichzeitig die Standards für Integration und Beteiligung zu erhöhen.

 

Mögliche Nachteile und Herausforderungen

Das Bild zeigt einen Antrag auf Einbürgerung.

Die Gesetzesreform bringt, neben den Vorteilen auch Nachteile und Herausforderungen mit sich.

Trotz der vielen Vorteile und positiven Schritte in Richtung Integration und Anerkennung der Vielfalt, die die Gesetzesreform bietet, kann sie auch Nachteile und Herausforderungen mit sich bringen.

So soll es zukünftig weniger Ausnahmen vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung geben. Bisher war die Voraussetzung der Lebensunterhaltssicherung so geregelt, dass die Einbürgerung trotz Bezug von Sozialleistungen bzw. Bürgergeld ausnahmsweise möglich war, wenn die betroffene Person die Inanspruchnahme dieser Leistungen nicht zu vertreten hatte, z. B. wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder aufgrund der Pflege von Angehörigen. Die Rechtslage wird nunmehr dahingehend geändert, dass Ausnahmen vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung zukünftig nur noch für Personen gelten,

  • die bis Juni 1974 als "Gastarbeiter" in die BRD oder bis zum Juni 1990 als "Vertragsarbeiter" in die DDR eingereist sind oder als Ehegatten dieser Personen im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen sind, oder
  • die in Vollzeit erwerbstätig sind und dies innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 20 Monate waren sowie Ehegatten oder Lebenspartner dieser Personen, wenn sie als mit einem minderjährigen Kind in familiärer Gemeinschaft zusammenleben.

Jedoch besteht die Möglichkeit der Härtefallregelung des § 8 Abs. 2 StAG, demzufolge "zur Vermeidung einer besonderen Härte" bei der Einbürgerung u.a. auch vom Erfordernis der Lebensunterhaltssicherung abgesehen werden kann. Die Härtefallregelung greift dann, wenn die betroffene Person alles objektiv Mögliche und subjektiv Zumutbare unternommen hat, um ihren Lebensunterhalt dauerhaft zu sichern.

Ein weiterer negativer Aspekt, der hier Berücksichtigung finden sollte ist eine mögliche Überlastung der Behörden. Die neuen Regelungen, vor allem die Möglichkeit der schnelleren Einbürgerung nach fünf bzw. drei Jahren, können zu einem hohen Anstieg der gestellten Anträge führen. Schon jetzt ist eine teilweise Überlastung mancher Behörden gegeben und Antragsverfahren dauern länger als gewöhnlich. Ein Anstieg der Antragszahlen könnte die Bearbeitungszeiten noch weiter verlängern und die Kapazitäten der zuständigen Behörden belasten. Dies würde letztlich zu Verzögerungen im Einbürgerungsprozess führen und eine pünktliche Einbürgerung nach fünf bzw. drei Jahren erscheint daher weniger aussichtsreich.

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat jedoch die Länder sowie die größeren Ausländerbehörden frühzeitig über die Reform informiert, damit diese sich auf die geplanten Änderungen einstellen können. Darüber hinaus werden die Länder und Kommunen durch den Bund dabei unterstützt, die Antragsverfahren für die Einbürgerung zu digitalisieren.

 

VI. Wird die Einbürgerung 2024 nun einfacher?

In der Theorie bringt das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts viele Vereinfachungen mit sich. Insbesondere die verkürzte Voraufenthaltszeit von jetzt fünf bzw. drei Jahren sowie die Ermöglichung der Mehrstaatigkeit. So müssen z. B. deutsche Staatsbürger, die eine weitere Staatsbürgerschaft annehmen möchten, keinen zusätzlichen Beibehaltungsantrag mehr stellen. Aber auch die Digitalisierung der Sicherheitsabfragen sorgt für eine deutliche Vereinfachung und vor allem Beschleunigung des Antragsprozesses. Derzeit wird dieses Verfahren zur Einholung von Auskünften von den Verfassungsschutzbehörden noch weitgehend analog durchgeführt und in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. Durch die Änderungen verschiedener Vorschriften ist hier eine detaillierte Regelung zur Digitalisierung vorgesehen, die das Verfahren für alle vereinfacht.

Die Reformierungen des Staatsangehörigkeitsrechts zielen vor allem darauf ab, den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft zu erleichtern und mehr Menschen die Möglichkeit zu geben, vollwertige Mitglieder der deutschen Gesellschaft zu werden. Sie sind ein positiver Schritt in der Entwicklung Deutschlands zu einer offenen und integrativen Gesellschaft.

Da das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts allerdings erst am 27.06.2024 in Kraft tritt, kann jetzt noch nicht verbindlich gesagt werden, wie sich die Reformierungen auswirken. Daher bleibt abzuwarten, wie sich der Prozess in der Praxis gestaltet.

 

VII. Kanzlei Schulte Holthausen – Ihr Experte bei der Einbürgerung

Wenn Sie in Deutschland eingebürgert werden wollen und auch die neuen Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllen, ist es sinnvoll, den Einbürgerungsantrag möglichst frühzeitig zu stellen. Eine frühzeitige Antragstellung ermöglicht es, den Prozess zu beschleunigen und mögliche Wartezeiten zu verkürzen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der anstehenden Kosten von Interesse. Alles Weitere zu Kosten und Voraussetzungen im Einbürgerungsverfahren lesen Sie hier.

Für das Antragsverfahren kann es durchaus hilfreich sein, rechtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Ein auf das Ausländerrecht spezialisierter Anwalt hilft Ihnen dabei, dass Ihr Antragsverfahren reibungslos abläuft, insbesondere mit Blick auf das korrekte Ausfüllen des Einbürgerungsantrags sowie die Beschaffung aller relevanten Unterlagen. Ein von Anfang an vollständiger Einbürgerungsantrag trägt im Wesentlichen dazu bei, Verzögerungen zu vermeiden und den Prozess zu beschleunigen. Zudem können während des Antragsverfahrens viele Fragen und Probleme auftreten, bei denen ein Anwalt Sie kompetent beraten und unterstützen kann. 

Nehmen Sie daher gerne jederzeit Kontakt zu uns auf. Als eine auf das Ausländerrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei bieten wir von der Kanzlei Schulte Holthausen mit Sitz in Braunschweig und Salzgitter Ihnen eine auf Sie abgestimmte fachlich kompetente Betreuung im gesamten Antragsverfahren sowie bei der Klärung aller rechtlich relevanten Fragen rund um die Einbürgerung. In Einbürgerungsverfahren werden wir hierbei deutschlandweit tätig. Besprechungen können in der Regel auch per Videocall oder telefonisch erfolgen. Auch kann die Korrespondenz per E-Mail abgewickelt werden.

Zögern Sie zudem nicht, uns zu kontaktieren, wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde. Hiergegen lohnt es sich unter Umständen, den Rechtsweg zu beschreiten. Da jedoch hierzu eine einmonatige Klagefrist eingehalten werden muss, sollten Sie möglichst schnell anwaltlichen Rat einholen. Wir stehen Ihnen zur Seite!

 

 

Autor: Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen

Rechtsanwalt und Experte für Ausländerrecht Roland Schulte Holthausen hat Rechtswissenschaften in Bochum, Salzburg und Münster studiert. Nach anfänglicher Tätigkeit als Dozent in der Juristenausbildung und Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht hat er sich frühzeitig auf das Rechtsgebiet des Ausländerrechts spezialisiert. Seit der Kanzleigründung Anfang des Jahres 2016 hat das Kanzleiteam in über 1000 Fällen die Rechte von Mandanten in ausländerrechtlichen Mandanten vertreten. Die Kanzlei verfügt auf dem Rechtsgebiet des Ausländerrechts über einen hervorragenden überregionalen Ruf.

*Hinweis: Die Informationen in diesem Artikel sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert, zusammengetragen und geschrieben. Sie ersetzen jedoch keine Rechtsberatung. Bitte stellen Sie für eine rechtlich bindende Beratung eine Anfrage. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder mögliche Änderung der Sachlage.

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