Strafverteidiger Schulte Holthausen - Ihr Experte für Strafrecht

In keinem anderen Rechtsgebiet ist der Einzelne der staatlichen Gewalt in gleicher Weise ausgesetzt wie im Strafrecht. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass Sie so frühzeitig wie möglich zu einem Strafverteidiger Ihres Vertrauens Kontakt aufnehmen. Dies gilt insbesondere, falls Sie eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung, einen Strafbefehl oder eine Anklage erhalten haben.

Strafverteidiger Schulte Holthausen - Ihren Interessen verpflichtet

Sie sollten sich darüber bewusst sein, dass allein Ihr Strafverteidiger Ihren Interessen verpflichtet ist, sich für Sie einsetzt und für Sie kämpft, nicht aber Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft oder der Polizei. Nachdem Sie uns beauftragt haben, beantragen wir zunächst Akteneinsicht. Erst nach genauer Analyse der Aktenlage können wir Ihnen Chancen und Risiken einzelner Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und mit Ihnen eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickeln.

Ein vertrauensvolles Verhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt für Strafrecht ist uns dabei ebenso wichtig, wie die Transparenz unseres Handelns.

Aufgrund einer guten Vernetzung unserer Kanzlei Schulte Holthausen in der Region ist es uns auch möglich, Mandanten neben der Rechtsberatung im engeren Sinne weiter zu helfen. So können wir beispielsweise zeitnah Therapieplätze bei Alkohol-, Drogen-, oder Spielsucht vermitteln und Plätze für ein Anti-Aggressionstraining organisieren. Die konsequente Wahrnehmung solcher Therapiemöglichkeiten kann vielen Mandanten bei der Bewältigung schwieriger Lebenssituationen helfen. Jedenfalls sind Therapieansätze im Rahmen der Strafzumessung seitens der Gerichte strafmildernd zu berücksichtigen.

Was regelt das Strafrecht?

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechts, da sich der einzelne Bürger hier staatlichen Normen über unerwünschte Verhaltensweisen unterordnen muss. Das Rechtsgebiet umfasst also alle Normen, die ein menschliches Verhalten unter Strafe stellen, sowie die dazugehörigen Verfahrensvorschriften. In diesem Sinne kann das Strafrecht in einen materiellen und einen formellen Bereich aufgeteilt werden.

Materielle Strafrechtsvorschriften finden sich vor allem im Strafgesetzbuch (StGB). Dieses enthält nach einem allgemeinen Teil verschiedene Straftatbestände wie etwa Mord, Körperverletzung, Beleidigung oder Betrug. Das StGB beschreibt die Voraussetzungen für jeden einzelnen Straftatbestand sowie die dazugehörige Strafhöhe. So besagt etwa § 223 Abs. 1 StGB, dass die Körperverletzung eine körperliche Misshandlung und/oder eine Gesundheitsschädigung umfasst. Wird dies vom Gericht festgestellt, so kommt es zu einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe.

Formelle Strafrechtsnormen finden sich dahingegen primär in der Strafprozessordnung (StPO). Hierbei geht es darum, Regelungen für ein Strafverfahren zu treffen. So beschreibt das Gesetz beispielsweise, welches Gericht für den jeweiligen Fall zuständig ist. Daneben finden sich in der StPO Vorschriften zur Vernehmung von Zeugen oder des Beschuldigten. Erstgenannte dürfen beispielsweise von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht oder Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen, etwa wenn sie mit dem Beschuldigten verwandt sind oder wenn sie sich durch die Aussage der Gefahr weiterer Ermittlungen aussetzen würden. Der Beschuldigte darf darüber hinaus nicht mit verbotenen Vernehmungsmethoden zu einem Geständnis gezwungen werden. Hierzu zählt etwa körperliche Misshandlung oder Täuschung.

Ferner beschreibt die StPO den Verfahrensablauf vom durch die Staatsanwaltschaft geführten Ermittlungsverfahren über die Anklageerhebung bei hinreichendem Tatverdacht bis hin zum Zwischenverfahren und Hauptverfahren. Hier erfolgt zum Beispiel die Befragung des Angeklagten oder die Beweiserhebung. Das Hauptverfahren kann dann mit einem Urteil enden, durch welches der Angeklagte freigesprochen oder verurteilt wird.  In der StPO sind des Weiteren Rechtsmittel gegen dieses Urteil beschrieben wie die Berufung oder Revision.

Was ist der Unterschied zwischen Strafrecht und Zivilrecht?

Das Zivilrecht beinhaltet Regelungen, die sich mit Rechtsbeziehungen zwischen natürlichen und/oder juristischen Personen befassen. So enthält es beispielsweise Normen zu verschiedenen Vertragskategorien wie Kauf- und Mietverträgen und bestimmt, welche Ansprüche bestehen, wenn Verträge nicht ordnungsgemäß eingehalten werden. Ein Beispiel hierfür ist etwa eine mangelhafte Kaufsache oder das Ausbleiben von Mietzahlungen. Das Strafrecht befasst sich hingegen mit Normen, die ein bestimmtes Verhalten unter Strafe stellen.

Daneben zeichnet sich das Zivilrecht durch eine gleichrangige Stellung der handelnden Personen aus. Diese können die Vertragsbedingungen zumeist eigenständig aushandeln und begegnen sich auf Augenhöhe. Im Strafrecht besteht hingegen ein Über- Unterordnungsverhältnis zwischen Staat und Bürger, der den strafrechtlichen Regelungen Folge leisten muss.

Wie bereits oben aufgezeigt, geht es im Strafrecht zudem um die Verhängung von Strafen, beispielsweise um den Täter von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten. Im Zivilrecht kann es zwar auch zu Schädigungen kommen, etwa weil beim Vertragsschluss ein wichtiges Detail verschwiegen wurde oder es zu einer Körperverletzung gekommen ist. Allerdings steht hierbei nicht die Bestrafung im Vordergrund. Vielmehr soll ein Ausgleich zwischen den Parteien stattfinden. So sind beispielsweise bei der Rückabwicklung eines Vertrages beide Leistungen zurückzugewähren, im Falle einer Körperverletzung sind die Krankenhauskosten und ggf. ein Schmerzensgeld zu zahlen. Es soll ausschließlich der Schaden ersetzt werden.

Darüber hinaus muss die Klage im Zivilverfahren durch die Privatperson selber eingereicht werden und diese muss auch die Beweise erbringen. Im Strafverfahren hat hingegen die Staatsanwaltschaft die Hoheit darüber, ob über den jeweiligen Fall verhandelt wird. Sie muss außerdem die Beweise gegen den Angeklagten vorbringen.

Rechtsanwalt Schulte Holthausen
- Lassen Sie uns Ihr Problem gemeinsam besprechen!

Unsere Kanzlei Schulte Holthausen ist insbesondere auf Strafrecht spezialisiert. Aus diesem Grund können wir als Strafverteidiger bereits auf einen reichen Erfahrungsschatz zurückblicken und Sie vollumfassend beraten. Als Rechtsanwalt und Strafverteidiger wissen wir, dass es gerade in strafrechtlich relevanten Fällen schwierig ist, Hilfe anzunehmen und über die Straftat zu reden. Wir möchten Ihnen jedoch die Scheu nehmen und Ihr Vertrauen gewinnen, so dass Sie uns Ihr Problem im Detail schildern können. Dies ist wichtig, damit wir eine genaue Verfahrensstrategie ausarbeiten können.

Bitte zögern Sie also nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen.
Wir sind ferner auch für Opfer eines Verbrechens oder Zeugen gerne als Beistand tätig.