Rechtsanwalt für Mandanten aus Celle
Ihre Kanzlei für Straf- & Ausländerrecht
Ist gegen Sie ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden? Wurden Sie festgenommen oder hat eine Hausdurchsuchung stattgefunden? Dann unterstützt Sie die Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen. Wir arbeiten vor allem im Straf- und Ausländerrecht.
Eine Kanzlei in Celle haben wir nicht. Unser Büro befindet sich in Salzgitter, ein weiterer Standort in Braunschweig. Von dort aus verteidigen wir auch Mandanten aus Celle und Umgebung. Das Erstgespräch führen wir am Telefon oder in Salzgitter. Termine in Celle und Lüneburg nehmen wir vor Ort wahr.
Wir legen großen Wert darauf, schnell und gut für Sie erreichbar zu sein. Unser Ziel ist es, ein Ermittlungsverfahren möglichst zur Einstellung zu bringen, bevor Anklage erhoben wird.

(Fachanwalt)

& Zeugenbeistand

Tätigkeit
Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen
Roland Schulte-Holthausen ist Fachanwalt für Strafrecht. Seit dem Jahr 2015 führt er eine eigene Rechtsanwaltskanzlei, die heute Standorte in Salzgitter und Braunschweig hat. Er ist vor allem in der Strafverteidigung, in der Vertretung von Verletzten und im Ausländerrecht tätig. Er vertritt seine Mandanten mit Empathie und Engagement, auch Mandanten aus Celle und Umgebung.

Strafverfahren in Celle: Gerichte und Behörden
Bei Taten in Celle ermittelt in der Regel die Staatsanwaltschaft Lüneburg. Sie unterhält eine Zweigstelle in Celle (Im Werder 5). Erhebt sie Anklage, ist je nach Vorwurf und Straferwartung eines dieser Gerichte zuständig:
- Amtsgericht Celle (Mühlenstraße 8): Es verhandelt in der Regel, wenn keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist (§ 24 GVG), als Strafrichter oder Schöffengericht (§§ 25, 28 GVG).
- Landgericht Lüneburg (Am Markt 7, Lüneburg): Das Amtsgericht Celle gehört zu seinem Bezirk. Die Strafkammern verhandeln schwerere Fälle im ersten Rechtszug und Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts (§ 74 GVG).
- Oberlandesgericht Celle (Schloßplatz 2): Es hat seinen Sitz in Celle. Es entscheidet unter anderem über die Revision gegen Berufungsurteile der Landgerichte in seinem Bezirk, zu dem auch Lüneburg und Hannover gehören (§ 121 Abs. 1 GVG).
So arbeiten wir mit Mandanten aus Celle
- Das Erstgespräch führen Sie am Telefon oder in unserer Kanzlei in Salzgitter.
- Wir sehen zuerst die Ermittlungsakte ein (§ 147 StPO). Danach besprechen wir mit Ihnen, ob und wie Sie sich zum Vorwurf äußern.
- Termine bei der Polizei, beim Amtsgericht Celle und beim Landgericht Lüneburg nehmen wir vor Ort wahr. Celle liegt rund 55 Kilometer Luftlinie von Salzgitter entfernt.
Für Termine in Celle oder Lüneburg können Fahrtkosten und ein Abwesenheitsgeld anfallen (Nr. 7003 bis 7005 VV RVG). Darüber sprechen wir mit Ihnen vor der Beauftragung. Wird das Verfahren mit einem Freispruch beendet, erstattet die Staatskasse die Reisekosten eines Anwalts, der nicht im Gerichtsbezirk niedergelassen ist, nur soweit sie notwendig waren (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO). Wie sich die Kosten zusammensetzen, erklärt unsere Seite Kosten der Strafverteidigung.
Über uns und unsere Arbeitsweise
Unsere Kanzlei ist in ganz Deutschland tätig. Unser Schwerpunkt liegt im Ausländer- und Strafrecht. Unsere Einschätzungen sollen für Sie klar nachvollziehbar und zielführend sein. Uns ist wichtig, gut erreichbar zu sein und uns mit vollem Einsatz für Ihre Belange zu engagieren, auch wenn Sie nicht in Salzgitter wohnen.
Dabei setzen wir insbesondere auf folgende Grundsätze:
Vertrauensverhältnis
Eine gute Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant voraus. Ein solches verwirklichen wir vor allem durch ehrliche und sorgfältige Aufklärung über bestehende Chancen und Risiken bereits im Vorfeld einer Mandatsübernahme. Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens ist uns die Unterrichtung unserer Mandantschaft über unser Vorgehen wichtig; für Rückfragen haben wir stets ein offenes Ohr.
Spezialisierung
Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit der Gründung schwerpunktmäßig auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Ausländerrechts sowie in Fällen des Rücktritts von Pkw-Kaufverträgen.
Qualifikation
Unser Anspruch ist sorgfältige juristische Arbeit, verbunden mit Erfahrung und hoher Einsatzbereitschaft für den Mandanten. Daher sind ständige Fortbildungen für uns eine Selbstverständlichkeit. Neben Fortbildungen zum materiellen Recht und zu aktueller Rechtsprechung gehört für uns hierzu auch das Training von psychologischen und sozialen Kompetenzen.
Durchsetzungsstärke
Wir lieben, was wir tun, und unsere Mandanten sind uns wichtig. Sowohl ihr juristischer Fall, als auch ihr persönliches Schicksal sind für uns eine Herzensangelegenheit. Schon aus diesem Grund sind wir bereit, uns mit vollem Einsatz einzubringen, notfalls auch lange Wege zu gehen und, wo es sein muss, für Ihre Rechte zu kämpfen.
Lassen Sie sich also nicht durch den Gedanken an hohe Anwaltskosten verunsichern.
Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam in unserer Rechtsanwaltskanzlei besprechen, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme oder eine Pflichtverteidigung bestehen.

„Die Kanzlei Schulte Holthausen steht in den Bereichen der strafrechtlichen und der ausländerrechtlichen Interessenvertretung für höchste Qualität und für kreative und zielorientierte Lösungen.“
Roland Schulte-Holthausen, Fachanwalt für Strafrecht
Was uns auszeichnet
für Mandanten aus Celle

Ambitionierte Individualvertretung
Wir vertreten durchsetzungsstark und zeigen für Sie Haltung

Fachkompetenz
Erfahrung aus vielen Jahren praktischer Tätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit;
Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei

Lösungsorientierte Strategien
Flexibel und mit Fingerspitzengefühl den Verfahrenssituationen und den
individuellen Bedürfnissen des Mandanten angepasst

Digitalisiert
Erstgespräch auch telefonisch, ohne Anreise nach Salzgitter

Transparent
Juristisches Vorgehen und Kosten werden mit Ihnen abgestimmt

Persönlich
Ein Vertrauensverhältnis bildet die Grundlage der Zusammenarbeit
Falls Sie eine umfassende, professionelle Rechtsberatung benötigen, besprechen wir gemeinsam in einem Erstgespräch, welche Möglichkeiten Ihnen wegen einer Kostenübernahme oder Pflichtverteidigung zur Verfügung stehen. Die voraussichtlichen Kosten nennen wir Ihnen dabei vorab. Dieses persönliche Gespräch ist notwendig, um sich einen Eindruck unserer Kanzlei zu verschaffen und festzustellen, ob sich ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufbauen lässt.
Vereinbaren Sie jetzt telefonisch oder per E-Mail eine Erstberatung: in unserer Kanzlei in Salzgitter oder am Telefon.
Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen
Unsere Rechtsgebiete für Mandanten aus Celle
Strafrecht
Benötigen Sie eine Beratung oder Verteidigung im Strafrecht, stehen wir Ihnen auch in Celle und vor dem Landgericht Lüneburg zur Seite. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Strafbefehl, eine Anklage oder eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben. Wir setzen uns dafür ein, dass das Strafverfahren bereits vor einer Gerichtsverhandlung eingestellt wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, vertreten wir Sie selbstverständlich vor Gericht. Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen des Zeugenbeistandes oder der Nebenklagevertretung. Wir stehen Ihnen in solch einer belastenden Situation zuverlässig zur Seite.
Ausländerrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen berät und vertritt auch Migrantinnen und Migranten aus Celle. Vor allem in den Bereichen Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Einbürgerung, Arbeitserlaubnis, Ausweisung und Abschiebung sowie Visumsangelegenheiten sind wir für Sie da. Denn wir wissen, dass Verfahren in diesen Bereichen durch hohe bürokratische Hürden, Sprachbarrieren sowie kurze Fristen häufig eine große Belastung sowie existentielle Sorgen für Sie darstellen können. Daher beraten wir Sie stets persönlich, umfassend sowie individuell und handeln schnell und effizient. Gerne vertreten wir Sie auch vor der Ausländerbehörde oder vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für den Landkreis Celle ist das Verwaltungsgericht Lüneburg zuständig.
Opferschutz & Nebenklage
Die Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen berät und vertritt auch Geschädigte von Straftaten aus Celle. In dem Bereich der Nebenklage ist für uns der Wille unserer Mandanten stets maßgeblich. Sofern diese darauf gerichtet sein sollte, dass der Angeklagte eine harte Strafe bekommt, so können wir hierauf hinwirken. Ebenso können aber auch andere Wünsche der Mandanten versucht werden vor Gericht zur Sprache zu bringen und umzusetzen. Selbstverständlich können im Adhäsionsverfahren schließlich auch Schmerzensgeldansprüche für die Opfer von Straftaten geltend gemacht werden.

