Aufenthalt aus familiären Gründen - Familiennachzug nach Deutschland?

Wenn Sie als Ausländer in Deutschland leben und arbeiten, möchten Sie verständlicherweise, dass auch Ihre Familie bei Ihnen ist. Gerade wenn diese sich in einem weit entfernten Land befindet oder gar in einem Krisengebiet, ist der Wunsch nach einem Familiennachzug sicherlich sehr groß. Da auch in Deutschland bzw. der EU das Familienleben von hoher Bedeutung ist, ist die Einreise oder der Aufenthalt für Familienangehörige zumeist erleichtert. Trotzdem steckt eine Menge Bürokratie hinter dem Familiennachzug und Anträge werden unter Umständen aus unverständlichen Gründen abgelehnt. 

Hier unterstützt Sie unsere Kanzlei Schulte Holthausen mit Experten im Ausländer- und Asylrecht, um Ihnen größtmögliche Chancen auf einen Familiennachzug zu sichern.

Wie und wodurch wird der Familiennachzug geregelt?

Diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden, finden sich doch in zahlreichen Gesetzen bzw. Abkommen Regelungen zum Nachzug aus familiären Gründen. So genießen etwa Unionsbürger das Recht auf Freizügigkeit, so dass sie auch in anderen Mitgliedsstaaten beispielsweise eine Arbeit aufnehmen dürfen, ohne ein Visum beantragen zu müssen. Diese Freizügigkeit überträgt sich auch auf den Ehepartner und die Kinder des EU-Bürgers, sogar wenn diese aus einem Drittstaat stammen, so dass auch sie mit in das andere Land ziehen dürfen. Anders ist dies, wenn Sie als Drittstaatsangehöriger zu Ihrem Partner nach Deutschland ziehen möchten. Hierbei gilt deutsches Recht, so dass Sie sich nicht einfach auf die Freizügigkeit in der EU berufen können.

In Deutschland wird der Nachzug aus familiären Gründen zunächst durch das Aufenthaltsgesetz geregelt. Hierin wird unterschieden zwischen einem Nachzug von Ehegatten, Kindern, Eltern oder sonstigen Familienangehörigen. Zudem kann ein in Deutschland geborenes Kind ein Aufenthaltsrecht erhalten, sollten beide Eltern ausländische Staatsangehörige sein.

Für die zuvor genannten Familienangehörigen - außer natürlich das Neugeborene - gilt zunächst, dass sie einen Visumsantrag bei der zuständigen Botschaft in ihrem Heimatland stellen müssen. Danach wird ihnen im besten Falle ein Nationales Visum zum Zwecke des Familiennachzugs ausgestellt. Dieses wird in Deutschland dann von der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt. Dort müssen zahlreiche Dokumente vorgelegt werden wie etwa Pässe, Heiratsurkunden, Gehalts- oder Steuerbescheinigungen etc. Zudem muss der nachziehende Ehegatte im Normalfall einfache Deutschkenntnisse vorweisen. Zu allen weiteren Voraussetzungen kontaktieren Sie bitte unseren Anwalt für Ausländerrecht.

Darüber hinaus hält auch das Asylgesetz Regelungen zum sogenannten Familienasyl bereit. Dies bedeutet, dass auch Ihren Familienangehörigen - also etwa Kindern, Ehegatten, Eltern oder Lebenspartnern - Schutz in Deutschland gewährt wird, wenn Ihre Eigenschaft als politisch Verfolgter oder Flüchtling bereits anerkannt wurde. Hierzu müssen jedoch schon vor der Einreise oder unmittelbar nach der Einreise Ihrer Familie Anträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge gestellt werden. Im Falle Ihres Ehegatten muss die Ehe zudem bereits in Ihrem Heimatstaat bestanden haben. Hinzu kommen eine Reihe weiterer Voraussetzungen vor allem für Ehegatten und Eltern, die Sie am besten mit unserem Anwalt für Asylrecht während eines Einzelgesprächs detailliert besprechen.

Kanzlei Schulte Holthausen - Ihr Ansprechpartner für Familiennachzug und Familienasyl

Unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter befasst sich bereits seit mehreren Jahren eingehend mit den Regelungen im Aufenthaltsgesetz sowie mit Asylrecht und Ausländerrecht allgemein. Hierdurch haben wir einen guten Überblick bekommen, wann etwa ein Antrag auf Asyl oder eine Aufenthaltsgenehmigung sowie eine Familienzusammenführung Erfolg haben wird. Wir beraten Sie gerne, wenn Ihre Familienmitglieder sich noch im Ausland befinden und Sie sie zu sich nach Deutschland holen möchten.

Falls die Anträge Ihrer Familie abgelehnt wurden oder bereits in Deutschland befindliche Familienmitglieder abgeschoben werden sollen, vertreten wir Sie zudem vor Gericht. Hier versuchen wir, gegen die Ablehnung vorzugehen. Unter Umständen kommt auch eine Härtefallregelung in Betracht, wenn etwa Ihr Ehemann vollziehbar ausreisepflichtig ist. Hierbei entscheidet eine speziell eingerichtete Härtefallkommission, ob besondere Gründe vorliegen, die einen weiteren Aufenthalt in Deutschland aus dringenden humanitären oder persönlichen Gründen unabdingbar machen. Näheres zur Härtefallregelung teilen wir Ihnen gerne während eines Einzelgesprächs mit. Unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Salzgitter und Braunschweig freut sich auf Ihre Kontaktaufnahme.