Ihr Recht. Unser Herzschlag.
Rechtsanwältin Sophie Reiche (Rechtsanwältin im Angestelltenverhältnis)
Ich bin 1990 in Salzgitter-Lebenstedt geboren. Nach meinem Abitur in Braunschweig führte mich meine Begeisterung für das Recht zu einem ersten prägenden Praktikum in einer Anwaltskanzlei in Braunschweig, das meinen Wunsch, im Bereich der Rechtswissenschaften tätig zu sein, festigte. Im Anschluss habe ich Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und der Universidad de Almería, Spanien, studiert und schloss dieses mit dem ersten Staatsexamen erfolgreich ab.
Mein Referendariat absolvierte ich im Oberlandesgerichtsbezirk Braunschweig, wo ich wertvolle Erfahrungen insbesondere auf dem Rechtsgebiet des Strafrechts sammelte. Ich war hierbei bei einer auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei tätig und durchlief zwei Stationen bei der Staatsanwaltschaft Braunschweig. Ich schloss sodann das Referendariat im Jahr 2023 erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen ab.
Seit Januar 2024 verstärke ich nun das Team der Kanzlei Schulte Holthausen in den Bereichen Strafrecht und Ausländerrecht. Ich bin stets bestrebt, mich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln und meine Fähigkeiten zum Wohle der Mandanten einzusetzen.
Neben meiner beruflichen Tätigkeit finde ich Ausgleich und Erholung in der Natur, genieße lange Spaziergänge, gehe regelmäßig joggen und lese sehr gerne. Zudem verbringe ich viel Zeit mit meiner Familie und Freunden.
Wenn Sie eine Straftat begangen haben und nun mit der Polizei, Staatsanwaltschaft oder Strafgerichten zu tun haben, möglicherweise sogar wegen eines Verbrechens verhaftet wurden, oder aber fälschlicherweise einer Straftat beschuldigt werden, benötigen Sie rechtliche Unterstützung. Dies gilt auch, wenn Sie eine Straftat ohne Absicht begangen haben.
In all diesen Fällen steht Ihnen Rechtsanwältin Sophie Reiche zur Seite.
Was zeichnet eine gute Rechtsanwältin aus?
Eine kompetente Rechtsanwältin schafft es, in jeder Mandatsbeziehung eine „win-win-Situation“ zu erzeugen. Dies erfordert zunächst, dass rechtlich ausschließlich im Interesse des Mandanten gehandelt wird. So können in vielen Fällen strafrechtliche Ermittlungsverfahren bereits vor einer Anklage und den damit verbundenen teuren gerichtlichen Verteidigungskosten eingestellt werden. Auch im Ausländerrecht lassen sich Probleme oft durch einen kurzen Anruf bei der Ausländerbehörde oder ein knappes außergerichtliches Schreiben an den zuständigen Sachbearbeiter kostengünstig lösen, ohne dass eine gerichtliche Klage notwendig wird.
Es gibt zweifellos Fälle, in denen die Ziele oder Ansprüche eines Mandanten nicht verwirklicht werden können. In solchen Situationen kann die beschriebene „win-win-Situation“ und das bestmögliche Ergebnis für den Mandanten am ehesten erreicht werden, indem eine realistische Perspektive klar und deutlich kommuniziert wird. Es ist entscheidend, die Rechtslage in verständlicher Sprache zu erläutern. Dabei muss die Anwältin auch das Risiko eingehen, ein Mandat an einen Kollegen zu verlieren, der unrealistische Versprechungen macht, wenn er eine aus seiner Sicht realistische Prognose über den Verlauf eines Rechtsfalls abgibt. Unrealistische Versprechungen, die nicht erfüllt werden können, helfen dem Mandanten letztlich nicht weiter.