Betäubungsmittelstrafrecht – Delikte die in einem Zusammenhang mit Drogen stehen
In Salzgitter stellt das Betäubungsmittelstrafrecht einen Schwerpunkt im Rahmen unserer Tätigkeit dar. Die Bandbreite der Fallkonstellationen, in denen wir auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts tätig geworden sind, könnte nicht weiter gefächert sein. In vielen Fällen, in denen wir verteidigt haben, waren Mandanten mit geringen Mengen weicher Drogen gestellt worden. In derartigen Verfahren ist es stets primäres Ziel, es erst gar nicht zu einer Anklage und zu einem Gerichtstermin kommen zu lassen, sondern das Ermittlungsverfahren bereits zuvor zur Einstellung zu bringen. Gerade im Betäubungsmittelstrafrecht können jedoch auch sehr schnell immens hohe Straferwartungen im Raum stehen, so dass Verteidigungen vor dem Schöffen- oder gar Landgericht erforderlich werden. Dies kann auch beim Handeltreiben mit weichen Drogen der Fall sein, insbesondere wenn (auch) an minderjährige Konsumenten verkauft worden ist. In derartigen Verfahren sind genaue Kenntnisse des Betäubungsmittelstrafrechts unabdingbar für eine erfolgreiche Verteidigung. Vielfach führt hier eine Verteidigung, die nicht durch Experten auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts geführt wird, zu erheblichen Nachteilen für den Mandanten – dies gilt insbesondere auch wenn es um Fragen von Therapiemöglichkeiten an Stelle von Haftstrafen oder auch um eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geht.
Was sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz?
Die maßgeblichen Regelungen finden sich primär nicht im Strafgesetzbuch (StGB) sondern im Betäubungsmittelgesetz (BtMG). § 1 BtMG verweist auf die Anlagen I bis III BtMG, wo aufgelistet wird, welche Substanzen unter den Begriff der Betäubungsmittel fallen: Aufgeführt sind hier bekanntere Substanzen wie zum Beispiel Heroin, Cannabis, Morphin, Amphetamin oder Methamphetamin (umgangssprachlich Chrystal Meth), aber auch eher unbekanntere Stoffe wie etwa Benzodiazepine, die als Psychopharmaka eingesetzt werden oder Acetylmethadol, ein Opioid.
Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können vielfältig sein. Genannt werden im Gesetz etwa der Anbau, die Herstellung, der Handel oder das Inverkehrbringen der aufgezählten Betäubungsmittel. Ebenfalls strafbar ist die Ausfuhr und Einfuhr von Drogen sowie der Erwerb und Besitz. Straflos ist nach wie vor der reine Eigenkonsum von Canabis – diese Straffreiheit betrifft typischerweise Personen, die in sogenannten Raucherrunden mitkonsumieren, ohne die Betäubungsmittel zuvor selber erworben zu haben.
Welche Strafen sind bei Drogenbesitz zu erwarten?
Der Besitz von Betäubungsmitteln ist in § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG geregelt. Hiernach droht dem Drogenbesitzer grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe, wenn die in dem Betäubungsmittelgesetz genannten Betäubungsmittel bei ihm gefunden werden. Etwas anderes kann dann gelten, wenn er nur eine geringe Menge der Substanzen besitzt und diese nur zum Eigenverbrauch nutzt. In diesen Fällen kann unter Umständen von einer Strafe abgesehen werden. Auch die Strafverfolgung kann aus den genannten Gründen im Einzelfall unterlassen werden, wenn zusätzlich kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Was sich jedoch hinter der "geringen Menge" verbirgt, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In Niedersachsen liegt die Grenze zum Beispiel bei 1 Gramm Kokain oder 6 Gramm Cannabis.
Welche Strafe steht auf Drogenhandel?
Im Bereich des Drogenhandels werden von den Staatsanwaltschaften regelmäßig harte Strafen gefordert. Hier kann es nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 des BtMG ebenfalls noch zu einer Geldstrafe oder bis zu fünfjährigen Haftstrafe kommen. Im Falle von gewerbsmäßigem Handeltreiben liegt hingegen bereits ein besonders schwerer Fall vor, so dass die Strafe nicht unter einem Jahr liegen darf. Noch härter trifft es diejenigen, die etwa als Mitglied einer Bande Drogen vertreiben oder durch den Verkauf den Tod des Käufers verursachen. In diesen Fällen liegt das Mindeststrafmaß bei zwei Jahren Gefängnisstrafe. Mindestens fünf Jahre Freiheitsstrafe stehen darüber hinaus auf fortgeführten, bandenmäßigen Drogenhandel mit nicht geringen Mengen Rauschmitteln, bei dem Waffen genutzt oder Minderjährige beim Verkauf eingesetzt werden.
Strafverteidiger Schulte-Holthausen - Ihr Wahl- und Pflichtverteidiger in Salzgitter und Braunschweig
Unsere Kanzlei mit Standorten in Braunschweig und Salzgitter befasst sich schwerpunktmäßig mit Delikten auf dem Gebiet des Betäubungsmittelstrafrechts. Profitieren Sie daher von unserem breiten Erfahrungsschatz, wenn Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, welches in einem Zusammenhang mit Betäubungsmitteln steht, oder Sie gar bereits eine Anklageschrift erhalten haben. Wir raten Ihnen in einem solchen Fall dringend dazu, möglichst zeitnah eine Beratung durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Anspruch zu nehmen. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen noch bevor Sie eine Einlassung gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft abgeben. Außerdem laufen unter Umständen auch Rechtsmittelfristen: Beispielsweise wenn gegen Sie ein Strafbefehl ergangen sein sollte, so können Sie hiergegen nur innerhalb eines Zeitraums von zwei Wochen vorgehen. In vielen Fällen des Betäubungsmittelstrafrechts wird außerdem eine Pflichtverteidigung in Betracht kommen – auch insoweit beraten wir Sie gerne über Ihre Rechte und Möglichkeiten. Kontaktieren Sie uns, damit wir nach erfolgter Akteneinsichtnahme gemeinsam eine Verteidigungsstrategie für Ihren speziellen Fall ausarbeiten können.