Aufenthaltserlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung oder Ausbildung - Wie funktioniert das?

Deutschland ist ein beliebter Arbeitsmarkt, sind die Arbeitsbedingungen hier doch hervorragend und die Gehälter vergleichsweise hoch. Viele Ausländer, vielleicht auch Sie, streben daher die Aufnahme einer Arbeit oder einer Ausbildung in Deutschland an. Bevor dies möglich ist, müssen jedoch zahlreiche bürokratische Hürden überwunden werden. Hierzu berät Sie ein Rechtsanwalt unserer Kanzlei Schulte Holthausen gerne ausführlich.

Wie erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und Ausbildung?

Um eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke der Erwerbstätigkeit und Ausbildung zu erhalten, sollten Sie sich schon vor Ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem geeigneten Arbeitsplatz oder einer Ausbildungsstelle umschauen. Dies gilt vor allem für Staatsangehörige, die nicht der Europäischen Union, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder der Schweiz angehören, denn diese benötigen noch vor Einreise in die Bundesrepublik ein Nationales Visum, welches bei einer deutschen Auslandsvertretung im Heimatstaat zu beantragen ist. Hierbei wird die zuständige Ausländerbehörde eingeschaltet sowie zumeist die Bundesagentur für Arbeit, so dass sich diese Visaverfahren in die Länge ziehen können. Angehörigen bestimmter Staaten ist es zudem erlaubt, auch innerhalb Deutschlands noch einen erforderlichen Aufenthaltstitel für einen langfristigen Aufenthalt zu beantragen. Hierzu gehören etwa Japan, Israel oder die USA. Ausländische Hochschulabsolventen mit einem anerkannten Abschluss dürfen sich zudem bis zu sechs Monate zum Zwecke der Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufhalten.

Übrigens kann sich ein Recht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland auch aus einem anderen Aufenthaltstitel ergeben. Hier kommt das Asylrecht ins Spiel. Wenn Sie als politisch Verfolgter oder Flüchtling im Rahmen eines Asylverfahrens anerkannt wurden, so dürfen Sie in Deutschland ebenfalls einer Arbeit nachgehen oder eine Ausbildung beginnen.

Wer erteilt einen Aufenthaltstitel?

Sind Sie dann in Deutschland angekommen, so ist Ihr Visum zunächst für 90 Tage gültig. Während dieser Zeit müssen Sie es bei der zuständigen Ausländerbehörde in eine Aufenthaltserlaubnis oder etwa in eine Blaue Karte EU für hochqualifizierte Arbeitnehmer umwandeln. Hierbei wird etwa nochmals überprüft, ob ein konkretes Jobangebot vorliegt (außer bei Hochqualifizierten) bzw. ein Ausbildungsplatz oder ob eine deutsche Universität den ausländischen Antragssteller bereits zum Studium zugelassen hat. Studenten müssen zudem studienvorbereitende Maßnahmen vorweisen wie etwa einen Sprachkurs. Allgemeine Voraussetzungen für Arbeitnehmer, Auszubildende sowie Studierende sind zudem, dass kein Abschiebegrund vorliegt und dass der Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln bestritten werden kann.
Wenn Sie in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, muss daneben Ihre Berufsausbildung gleichwertig mit einer deutschen sein. Ferner muss regionales, wirtschaftliches oder arbeitsmarktpolitisches Interesse an Ihnen als Arbeitnehmer bestehen. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie in einem sogenannten Mangelberuf arbeiten, für den also nicht viele deutsche Arbeitnehmer zur Verfügung stehen. Hierzu zählen etwa Klempner, Altenpfleger oder Bauelektriker.

Hochschulabsolventen können zudem eine Blaue Karte EU erhalten, wenn Ihr Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt ist, ein Arbeitsvertrag vorliegt und das Jahresgehalt einen bestimmten Betrag überschreitet. Dieser Betrag liegt bei um die 50.000 Euro brutto. Ein niedrigeres Mindestgehalt gilt für Mangelberufe wie etwa Ärzte, Ingenieure oder IT-Fachkräfte.

Der Antrag auf Asyl muss übrigens beim Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) gestellt werden.

Die genannten Verfahren sind zuweilen kompliziert und Anträge werden häufig aus Gründen eines fehlenden Dokumentes oder unter fadenscheinigen Begründungen abgelehnt. Hiergegen können Sie rechtlich vorgehen. Unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter steht Ihnen hierbei hilfreich zur Seite. Kontaktieren Sie unseren Rechtsanwalt für Asylrecht und Ausländerrecht gerne.

Wann erlischt die Aufenthaltserlaubnis?

Die Aufenthaltsgenehmigung wird befristet ausgestellt und ist zweckgebunden. Dies bedeutet, dass Sie bevor die Frist des Titels abläuft einen erneuten Antrag stellen müssen, ansonsten werden Sie ausreisepflichtig. Zudem kann der Zweck des Aufenthalts wegfallen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Ihr Arbeitsvertrag nicht verlängert wird oder Sie eine Kündigung erhalten. Nach einer Ausbildung bzw. nach einem Studium in Deutschland dürfen Sie sich jedoch noch bis zu zwölf bzw. 18 Monate rechtmäßig dort aufhalten und arbeiten bzw. nach einer Arbeitsstelle suchen.

Die Aufenthaltsgenehmigung kann auch erlöschen, wenn Sie für einen längeren Zeitraum ins Ausland reisen. Üblicherweise dürfen Sie nicht länger als sechs Monate ausreisen, bei der Blauen Karte EU sind es zwölf Monate. Allerdings gibt es zu diesen Fristen auch einige Ausnahmetatbestände. Ein Erlöschen liegt ebenfalls vor, wenn Ihre Erlaubnis widerrufen wird oder wenn Sie abgeschoben werden.

Kostet eine Aufenthaltserlaubnis etwas?

Für die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis werden Gebühren erhoben, die Sie in § 45 der Aufenthaltsverordnung finden können. So kostet eine Erlaubnis 100 Euro. Die Verlängerung um bis zu drei Monate 96 Euro.

Kanzlei Schulte Holthausen - Ihr Experte für Ausländerrecht und Asylrecht

Wenn Sie Hilfe von einem Rechtsanwalt für Ausländer- und Asylrecht benötigen, um eine Aufenthaltsgenehmigung zu erlangen, so lassen Sie sich gerne von uns beraten.