Einbürgerung in Braunschweig, Salzgitter und Umgebung

Für die Einbürgerung in Braunschweig ist die Einbürgerungsbehörde der Stadt Braunschweig zuständig. In Salzgitter und Wolfsburg ist ebenfalls die jeweilige Stadt zuständig. Wohnen Sie in einem Landkreis wie Wolfenbüttel, Peine, Gifhorn, Goslar, Helmstedt oder Hildesheim, ist in der Regel der Landkreis zuständig. Einige größere Städte haben eine eigene Einbürgerungsbehörde.
Viele Verfahren dauern derzeit lange, weil die Behörden stark ausgelastet sind. Mit anwaltlicher Begleitung lassen sie sich nach unserer Erfahrung häufig gut beschleunigen. Eine Garantie gibt es dafür nicht, denn jeder Fall ist anders.
Wir beraten Sie in unseren Büros in Salzgitter und Braunschweig oder am Telefon, auf Deutsch, Englisch und Arabisch.
Rechtsanwalt Quoc Tuyen Duong
Ausländerrecht und Einbürgerung · Kanzlei Schulte-Holthausen
„Nach unseren Erfahrungswerten dauern Einbürgerungsverfahren ohne anwaltlichen Beistand häufig 18 bis 40 Monate. Mit anwaltlichem Beistand sind sie oft in weniger als einem Jahr abgeschlossen. Dass sich die Verfahren so in die Länge ziehen, liegt meistens daran, dass die Behörden sehr stark ausgelastet sind. Außerdem sind Anträge mitunter nicht richtig ausgefüllt oder Unterlagen nicht vollständig eingereicht. Genau an diesen Punkten lässt sich das Verfahren über eine im Ausländerrecht tätige Kanzlei häufig gut beschleunigen.“
Die wichtigsten Punkte in Kürze
- Zuständig ist die Einbürgerungsbehörde Ihres Wohnorts: in Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg die Stadt, in den Landkreisen in der Regel der Landkreis.
- Seit dem 27. Juni 2024 kann schon nach fünf Jahren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalts in Deutschland ein Anspruch auf Einbürgerung bestehen, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind (§ 10 Abs. 1 StAG). Die Einbürgerung schon nach drei Jahren ist abgeschafft.
- 2025 gab es bundesweit rund 332.500 Einbürgerungen, so viele wie nie zuvor, und rund 467.400 neue Anträge (Statistisches Bundesamt, vorläufige Zahlen).
- Nach unserer Erfahrung dauern Verfahren ohne Anwalt häufig 18 bis 40 Monate, mit anwaltlichem Beistand oft weniger als ein Jahr. Das ist ein Erfahrungswert, keine Garantie.
- Ein Umzug in den Bereich einer anderen Behörde oder der Verlust des Arbeitsplatzes kann ein laufendes Verfahren verzögern oder gefährden.
- Die Erstberatung ist am Telefon kostenlos. Vor Ort in Salzgitter oder Braunschweig kostet sie 119 € (brutto).
Welche Behörde ist für Ihre Einbürgerung zuständig?
Über Ihren Antrag entscheidet die Einbürgerungsbehörde, auch Staatsangehörigkeitsbehörde genannt. Sie ist oft Teil der Ausländerbehörde oder der Bürgerdienste Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Welche Behörde für Sie zuständig ist, hängt davon ab, wo Sie wohnen.
Kreisfreie Städte: Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg
Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg gehören zu keinem Landkreis, sie sind kreisfrei. Wer hier wohnt, stellt den Antrag bei der Einbürgerungsbehörde der eigenen Stadt.
Landkreise Wolfenbüttel, Peine, Gifhorn, Goslar, Helmstedt und Hildesheim
In den Landkreisen ist in der Regel die Einbürgerungsbehörde des Landkreises zuständig. Einige größere Städte erledigen die Einbürgerung aber selbst. Ob für Ihren Wohnort der Landkreis oder die Stadt zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung. Aktuelle Kontaktdaten finden Sie auf deren Internetseite.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Braunschweig und Umgebung?
Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Die Dauer unterscheidet sich von Behörde zu Behörde und von Fall zu Fall. Nach unseren Erfahrungswerten dauern Verfahren ohne anwaltlichen Beistand häufig 18 bis 40 Monate, mit anwaltlichem Beistand oft weniger als ein Jahr. Das sind Erfahrungswerte, keine Garantie für Ihren Fall.
Rekordzahlen: Warum die Behörden stark ausgelastet sind
Im Jahr 2025 wurden in Deutschland rund 332.500 Menschen eingebürgert, so viele wie nie zuvor. Im selben Jahr gingen rund 467.400 neue Anträge ein (Statistisches Bundesamt, vorläufige Zahlen vom 3. Juni 2026). Es kamen also deutlich mehr Anträge hinzu, als Einbürgerungen abgeschlossen wurden.
Nach unserer Erfahrung ist die starke Auslastung der Behörden meistens der Grund für lange Verfahren. Ein zweiter Grund liegt oft beim Antrag selbst: Formulare sind nicht richtig ausgefüllt oder Unterlagen fehlen. Jede Nachforderung kostet dann zusätzliche Zeit.
Was ein Verfahren zusätzlich verzögern kann
- Vorstrafen: Bei vorhandenen Vorstrafen muss das Verfahren nach unserer Erfahrung mitunter ausgesetzt werden, bis ein Antrag auf Tilgung der Vorstrafe erfolgreich gestellt werden kann. Mehr dazu: Einbürgerung trotz Vorstrafe.
- Laufende Strafverfahren: Läuft gegen Sie ein Ermittlungsverfahren, wird die Entscheidung über die Einbürgerung bis zu dessen Abschluss ausgesetzt, bei einer Verurteilung bis zur Rechtskraft (§ 12a Abs. 3 StAG).
- Verlust des Arbeitsplatzes: Wer während des Verfahrens Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen muss, erfüllt eine wichtige Voraussetzung unter Umständen nicht mehr (§ 10 Abs. 1 StAG).
Umzug während des Verfahrens: Was ein Wechsel der Zuständigkeit bedeutet
Ziehen Sie während des laufenden Verfahrens in den Bereich einer anderen Einbürgerungsbehörde, ist in der Regel künftig die Behörde am neuen Wohnort zuständig. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie von Salzgitter in den Landkreis Wolfenbüttel ziehen oder von Braunschweig nach Wolfsburg.
In der Regel gibt die bisherige Behörde Ihre Akte an die neue Behörde ab. Dort wird Ihr Antrag weiterbearbeitet, je nach deren Auslastung. Unter Umständen fordert sie aktuelle Unterlagen an, zum Beispiel zu Wohnsitz oder Einkommen. All das kann das Verfahren verlängern. Ein Umzug innerhalb desselben Zuständigkeitsbereichs, etwa innerhalb von Braunschweig, ändert an der Zuständigkeit in der Regel nichts.
Unsere Empfehlung aus der Praxis: Was banal klingt, ist entscheidend. Ein Wechsel der Zuständigkeit und der Verlust des Arbeitsplatzes sollten im laufenden Verfahren nach Möglichkeit vermieden werden. Lässt sich ein Umzug nicht vermeiden, sprechen Sie uns bitte vorher an, damit wir die Behörde rechtzeitig informieren können.
Wie anwaltliche Begleitung Ihr Verfahren voranbringt
Nach unserer Erfahrung ist es am besten, frühzeitig einen Anwalt einzuschalten. So lassen sich Fehler im Verfahren vermeiden. Wir prüfen zuerst, ob die Voraussetzungen für die Einbürgerung erfüllt sind und ob alle wichtigen Unterlagen vorliegen. Einen Überblick über die Voraussetzungen gibt unser Ratgeber zur Einbürgerung in Deutschland, mehr zu unserer Arbeit die Seite Anwalt für Einbürgerung. Danach halten wir für Sie den Kontakt zur Einbürgerungsbehörde, und zwar im richtigen Rhythmus.
Rechtsanwalt Quoc Tuyen Duong
Ausländerrecht und Einbürgerung · Kanzlei Schulte-Holthausen
„Sobald uns die unterzeichnete Vollmacht vorliegt, kontaktieren wir die Ausländerbehörde ungefähr alle vier bis fünf Wochen. Dieser Rhythmus hat sich bewährt, um das Verfahren in der Sache bestmöglich zu beschleunigen. Wer seltener nachfragt, verliert unnötig Zeit. Häufigere Nachfragen stoßen bei den Sachbearbeitern erfahrungsgemäß auf wenig Verständnis und bringen dann keinen Mehrwert.“
Wenn es nicht weitergeht: Untätigkeitsklage
Entscheidet die Behörde ohne zureichenden Grund nicht in angemessener Frist, ist eine Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht möglich. Sie ist grundsätzlich frühestens drei Monate nach Antragstellung zulässig (§ 75 VwGO). Nach unserer Erfahrung ist sie aber kein Allheilmittel, wie es im Internet teilweise dargestellt wird. In bestimmten Fällen ist es erforderlich, sie zumindest anzudrohen. Für die Androhung entstehen Ihnen bei uns im Einbürgerungsverfahren keine zusätzlichen Kosten. Eine Klage ist nur in wenigen Fällen nötig. Mehr dazu: Untätigkeitsklage bei der Einbürgerung.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde
Nach einer Ablehnung nehmen wir zuerst Einsicht in Ihre Akte. Danach prüfen wir, ob eine Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht sinnvoll ist. Achten Sie auf die Frist: Sie beträgt in der Regel einen Monat ab Zustellung oder Bekanntgabe des Bescheids (§ 74 VwGO). In Niedersachsen ist das Widerspruchsverfahren in vielen Bereichen abgeschafft. Welcher Rechtsbehelf gilt, steht in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Mehr dazu: Einbürgerung abgelehnt: Was Sie jetzt tun können.
Häufige Fragen
Wo beantrage ich die Einbürgerung in Braunschweig?
Den Antrag stellen Sie bei der Einbürgerungsbehörde der Stadt Braunschweig. Wenn Sie uns beauftragen, läuft die weitere Korrespondenz mit der Behörde über uns.
Wie lange dauert die Einbürgerung in Braunschweig?
Eine feste Bearbeitungszeit gibt es nicht. Nach unseren Erfahrungswerten dauern Verfahren ohne anwaltlichen Beistand häufig 18 bis 40 Monate, mit anwaltlichem Beistand oft weniger als ein Jahr. Entscheidend sind unter anderem die Auslastung der Behörde und vollständige Unterlagen.
Brauche ich für die Einbürgerung in Braunschweig einen Anwalt?
Vorgeschrieben ist ein Anwalt nicht. Nach unserer Erfahrung lässt sich das Verfahren mit anwaltlichem Beistand aber häufig gut beschleunigen. Das gilt besonders, wenn Unterlagen fehlen, das Verfahren stockt oder Fragen zu Vorstrafen bestehen.
Ich wohne in Wolfsburg, Gifhorn oder Hildesheim. Können Sie mich trotzdem vertreten?
Ja. Die Erstberatung am Telefon ist kostenlos, Sie müssen dafür nicht anreisen. Mit Ihrer Vollmacht übernehmen wir die Korrespondenz mit Ihrer Einbürgerungsbehörde. Einen Termin müssen Sie bei einigen Behörden weiterhin persönlich wahrnehmen: den Termin für die Einbürgerung selbst.
Was kostet die Einbürgerung?
Die Behörde erhebt eine Gebühr von 255 € je Person. Für miteingebürgerte minderjährige Kinder ohne eigene Einkünfte sind es 51 € (§ 38 StAG). Die Erstberatung bei uns ist am Telefon kostenlos, vor Ort kostet sie 119 € (brutto). Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten übernimmt, hängt vom Vertrag ab. Das prüfen wir für Sie.
Kann ich mit einer Vorstrafe eingebürgert werden?
Das hängt von der Strafe ab. Außer Betracht bleiben unter anderem Geldstrafen bis 90 Tagessätze und Freiheitsstrafen bis drei Monate, die zur Bewährung ausgesetzt und nach der Bewährungszeit erlassen wurden (§ 12a StAG). Bei antisemitisch, rassistisch oder sonst menschenverachtend motivierten Taten gilt diese Grenze nicht. Bei uns arbeiten Strafrecht und Ausländerrecht unter einem Dach, deshalb prüfen wir beides zusammen.
So helfen wir Ihnen
So läuft die Zusammenarbeit mit uns ab:
- Erstberatung: kostenlos am Telefon oder für 119 € (brutto) vor Ort in unseren Büros in Salzgitter oder Braunschweig. Wir besprechen kurz, ob die Voraussetzungen für Ihre Einbürgerung erfüllt sind.
- Vollmacht: Sind die Voraussetzungen erfüllt, brauchen wir zunächst nur Ihre Unterschrift auf der Vollmacht und Ihre Kontaktdaten auf unserem Mandantenbogen.
- Kontakt zur Behörde: Sobald die Vollmacht vorliegt, melden wir uns bei Ihrer Einbürgerungsbehörde, danach etwa alle vier bis fünf Wochen. Die gesamte weitere Korrespondenz läuft über uns.
- Einbürgerungstermin: Den Termin für die Einbürgerung selbst müssen Sie bei einigen Behörden weiterhin persönlich wahrnehmen.
Wir beraten Sie auf Deutsch, Englisch und Arabisch.
Unsere Standorte
Kanzlei in Salzgitter
Albert-Schweitzer-Straße 51, 38226 Salzgitter-Lebenstedt
Telefon: 05341 - 268 98 88
Mehr zum Standort Salzgitter
Kanzlei in Braunschweig
Bruchtorwall 13, 38100 Braunschweig
Telefon: 0531 - 4811 90 63
Mehr zum Standort Braunschweig
E-Mail: info@strafverteidiger-salzgitter.de


