Rechtsanwalt für Mandanten aus Hannover
Ihre Kanzlei für Straf- & Ausländerrecht
Sie wohnen in Hannover oder Ihnen wird dort eine Straftat vorgeworfen? Ob Festnahme, Anklage oder Vorladung von Polizei oder Staatsanwaltschaft: Sie können sich an die Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen wenden. Wir arbeiten vor allem im Strafrecht, in der Nebenklagevertretung (Opferschutz) und im Ausländerrecht.
Unsere Kanzlei hat ihren Sitz in Salzgitter und einen weiteren Standort in Braunschweig. In Hannover haben wir kein Büro. Mandanten aus Hannover vertreten wir von Salzgitter aus. Den ersten Kontakt nehmen Sie telefonisch auf. Zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in Hannover kommen wir persönlich.
Unser Ziel ist es, Ermittlungsverfahren möglichst schon vor einer Anklage zu beenden. Gelingt das nicht, verteidigen wir Sie vor Gericht.

(Fachanwalt)

& Zeugenbeistand

Tätigkeit
Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen
Roland Schulte-Holthausen ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er hat in Bochum, Salzburg und Münster Rechtswissenschaften studiert und im Jahr 2015 seine eigene Rechtsanwaltskanzlei gegründet. Seine Schwerpunkte sind die Strafverteidigung und die Vertretung von Verletzten einer Straftat, auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen. Daneben ist er im Ausländerrecht tätig. Er bildet sich regelmäßig im materiellen Strafrecht und im Strafprozessrecht fort und steht seinen Mandanten mit Empathie und Engagement zur Seite.

Strafverfahren in Hannover: Gerichte und Behörden
Bei Taten in Hannover führt in der Regel die Staatsanwaltschaft Hannover (Volgersweg 67) das Ermittlungsverfahren. Erhebt sie Anklage, hängt das zuständige Gericht vom Vorwurf und von der zu erwartenden Strafe ab:
- Amtsgericht Hannover (Volgersweg 1): Es ist in der Regel zuständig, wenn keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist (§ 24 GVG). Bei Vergehen mit einer Straferwartung bis zu zwei Jahren entscheidet der Strafrichter allein (§ 25 GVG), sonst das Schöffengericht (§ 28 GVG).
- Landgericht Hannover (Volgersweg 65): Die Strafkammern verhandeln im ersten Rechtszug schwerere Fälle (§ 74 Abs. 1 GVG). Außerdem entscheidet das Landgericht über Berufungen gegen Urteile des Amtsgerichts (§ 74 Abs. 3 GVG).
- Oberlandesgericht Celle: Es entscheidet unter anderem über die Revision gegen Berufungsurteile des Landgerichts Hannover (§ 121 Abs. 1 GVG).
Das Amtsgericht Hannover ist nach eigenen Angaben grundsätzlich zentral für die Ermittlungsrichtersachen im gesamten Landgerichtsbezirk Hannover zuständig. Ermittlungsrichter entscheiden vor einer Anklage über gerichtliche Untersuchungshandlungen, die die Staatsanwaltschaft beantragt (§ 162 StPO).
So arbeiten wir mit Mandanten aus Hannover
- Den ersten Kontakt nehmen Sie telefonisch mit uns auf. Sie müssen dafür nicht nach Salzgitter kommen.
- Nach der Beauftragung fordern wir die Ermittlungsakte an (§ 147 StPO) und besprechen den Inhalt mit Ihnen.
- Zu Vernehmungen, Haftterminen und Hauptverhandlungen in Hannover kommen wir persönlich. Salzgitter liegt rund 50 Kilometer Luftlinie von Hannover entfernt.
Für Termine in Hannover können Fahrtkosten und ein Abwesenheitsgeld anfallen (Nr. 7003 bis 7005 VV RVG). Wir nennen Ihnen diese Kosten vorab. Nach einem Freispruch erstattet die Staatskasse Reisekosten eines auswärtigen Anwalts nur, soweit seine Beauftragung notwendig war (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO). Einen Überblick gibt unsere Seite Kosten der Strafverteidigung. Haben Sie eine Vorladung der Polizei erhalten, lesen Sie vorab unseren Beitrag zur Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung.
Über uns und unsere Arbeitsweise
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist bundesweit tätig. Wir arbeiten überwiegend im Strafrecht, im Ausländerrecht und im Familienrecht. Zu Beginn erhalten Sie von uns eine realistische Einschätzung Ihres Falles, deutlich und verständlich.
Uns ist wichtig, gut erreichbar zu sein und uns mit Einsatz für unsere Mandanten zu engagieren. Das gilt für Mandanten aus Salzgitter ebenso wie für Mandanten aus Hannover.
Folgende Grundsätze sind uns dabei besonders wichtig:
Vertrauensverhältnis
Eine gute Zusammenarbeit setzt ein Vertrauensverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandant voraus. Ein solches verwirklichen wir vor allem durch ehrliche und sorgfältige Aufklärung über bestehende Chancen und Risiken bereits im Vorfeld einer Mandatsübernahme. Auch im weiteren Verlauf des Verfahrens ist uns die Unterrichtung unserer Mandantschaft über unser Vorgehen wichtig. Für Rückfragen haben wir stets ein offenes Ohr.
Spezialisierung
Unsere Rechtsanwaltskanzlei arbeitet seit der Gründung schwerpunktmäßig auf den Rechtsgebieten des Strafrechts und des Ausländerrechts sowie in Fällen des Rücktritts von Pkw-Kaufverträgen.
Qualifikation
Unser Anspruch ist sorgfältige juristische Arbeit, verbunden mit Erfahrung und hoher Einsatzbereitschaft für den Mandanten. Daher sind ständige Fortbildungen für uns eine Selbstverständlichkeit. Neben Fortbildungen zum materiellen Recht und zu aktueller Rechtsprechung gehört für uns hierzu auch das Training von psychologischen und sozialen Kompetenzen.
Durchsetzungsstärke
Wir lieben, was wir tun, und unsere Mandanten sind uns wichtig. Sowohl ihr juristischer Fall, als auch ihr persönliches Schicksal sind für uns eine Herzensangelegenheit. Schon aus diesem Grund sind wir bereit, uns mit vollem Einsatz einzubringen, notfalls auch lange Wege zu gehen und, wo es sein muss, für Ihre Rechte zu kämpfen.
Lassen Sie sich also nicht durch den Gedanken an hohe Anwaltskosten verunsichern.
Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam in unserer Rechtsanwaltskanzlei besprechen, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme oder eine Pflichtverteidigung bestehen.

„Die Kanzlei Schulte Holthausen steht in den Bereichen der strafrechtlichen und der ausländerrechtlichen Interessenvertretung für höchste Qualität und für kreative und zielorientierte Lösungen.“
Roland Schulte-Holthausen, Fachanwalt für Strafrecht
Was uns auszeichnet
für Mandanten aus Hannover

Ambitionierte Individualvertretung
Wir vertreten durchsetzungsstark und zeigen für Sie Haltung

Fachkompetenz
Erfahrung aus vielen Jahren praktischer Tätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit;
Fachanwalt für Strafrecht in der Kanzlei

Lösungsorientierte Strategien
Flexibel und mit Fingerspitzengefühl den Verfahrenssituationen und den
individuellen Bedürfnissen des Mandanten angepasst

Digitalisiert
Erstgespräch auch telefonisch, ohne Anreise nach Salzgitter

Transparent
Juristisches Vorgehen und Kosten werden mit Ihnen abgestimmt

Persönlich
Ein Vertrauensverhältnis bildet die Grundlage der Zusammenarbeit
Falls Sie eine umfassende, professionelle Rechtsberatung benötigen, besprechen wir gemeinsam in einem Erstgespräch, welche Möglichkeiten Ihnen wegen einer Kostenübernahme oder Pflichtverteidigung zur Verfügung stehen. Die voraussichtlichen Kosten nennen wir Ihnen dabei vorab. Dieses persönliche Gespräch ist notwendig, um sich einen Eindruck unserer Kanzlei zu verschaffen und festzustellen, ob sich ein gegenseitiges Vertrauensverhältnis aufbauen lässt.
Vereinbaren Sie jetzt telefonisch oder per E-Mail eine Erstberatung: in unserer Kanzlei in Salzgitter oder am Telefon.
Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen
Unsere Rechtsgebiete für Mandanten aus Hannover
Strafrecht
Benötigen Sie eine Beratung oder Verteidigung im Strafrecht, stehen wir Ihnen auch in Hannover zur Seite. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie einen Strafbefehl, eine Anklage oder eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben. Wir setzen uns dafür ein, dass das Strafverfahren bereits vor einer Gerichtsverhandlung eingestellt wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, vertreten wir Sie selbstverständlich vor Gericht. Gerne unterstützen wir Sie auch im Rahmen des Zeugenbeistandes oder der Nebenklagevertretung. Wir stehen Ihnen in solch einer belastenden Situation zuverlässig zur Seite.
Ausländerrecht
Die Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen berät und vertritt auch Migrantinnen und Migranten aus Hannover. Vor allem in den Bereichen Aufenthaltsrecht, Asylrecht, Einbürgerung, Arbeitserlaubnis, Ausweisung und Abschiebung sowie Visumsangelegenheiten sind wir für Sie da. Denn wir wissen, dass Verfahren in diesen Bereichen durch hohe bürokratische Hürden, Sprachbarrieren sowie kurze Fristen häufig eine große Belastung sowie existentielle Sorgen für Sie darstellen können. Daher beraten wir Sie stets persönlich, umfassend sowie individuell und handeln schnell und effizient. Gerne vertreten wir Sie auch vor der Ausländerbehörde oder vor der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Für die Region Hannover ist das Verwaltungsgericht Hannover zuständig. Abschiebungshaftsachen bearbeitet nach eigenen Angaben das Amtsgericht Hannover, und zwar für die Landgerichtsbezirke Bückeburg, Hannover und Hildesheim.
Opferschutz & Nebenklage
Die Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen berät und vertritt auch Geschädigte von Straftaten aus Hannover. In dem Bereich der Nebenklage ist für uns der Wille unserer Mandanten stets maßgeblich. Sofern diese darauf gerichtet sein sollte, dass der Angeklagte eine harte Strafe bekommt, so können wir hierauf hinwirken. Ebenso können aber auch andere Wünsche der Mandanten versucht werden vor Gericht zur Sprache zu bringen und umzusetzen. Selbstverständlich können im Adhäsionsverfahren schließlich auch Schmerzensgeldansprüche für die Opfer von Straftaten geltend gemacht werden.

