Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr - Das Verkehrsstrafrecht

Nicht in vielen Situationen des täglichen Lebens ist die Gefahr, eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat zu begehen, so hoch wie im Straßenverkehr. Glücklicherweise bleibt es bei den meisten Verkehrsteilnehmern jedoch bei einem Strafzettel für falsches Parken oder einem Verwarngeld für eine geringe Geschwindigkeitsübertretung. Bei Bußgeldern und Punkten in der Verkehrssünderkartei, etwa für das Fahren über eine rote Ampel oder extremes Drängeln auf der Autobahn, stehen Mandanten regelmäßig bereits vor größeren Problemfeldern.

Richtig kritisch wird es jedoch, wenn es zu einer Straftat im Straßenverkehr kommt, denn hier drohen mitunter empfindliche Freiheitsstrafen. Mit solchen Taten befasst sich das Verkehrsstrafrecht als Unterkategorie des Verkehrsrechts. Falls Sie hierzu Fragen haben, wenden Sie sich gerne an unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter.

Was regelt das Verkehrsrecht?

Das Verkehrsrecht besteht nicht nur aus dem Verkehrsstrafrecht, sondern auch noch aus einigen weiteren Unterkategorien. Dazu zählen etwa zivilrechtliche Normen, die bei Verstößen im Straßenverkehr ebenfalls zur Anwendung kommen. So beinhaltet auch das Bürgerliche Gesetzbuch Regelungen zu "unerlaubten Handlungen". Hierdurch erhält der Täter jedoch keine Freiheitsstrafe. Vielmehr geht es im zivilrechtlichen Verkehrsrecht um Schadensersatzansprüche sowie Schmerzensgeld.

Bekannt ist auch das Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht. Hierdurch werden "kleinere" Verstöße im Straßenverkehr etwa mit einem Verwarn- oder Bußgeld geahndet. Freiheitsstrafen werden nicht verhängt. Es können jedoch Fahrverbote oder Punkte in Flensburg drohen.

Das Verkehrsrecht hat zudem eine verwaltungsrechtliche Seite. Denn Behörden erteilen beispielsweise die Fahrerlaubnis, können diese aber auch wieder entziehen und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung anordnen. Zudem werden Abschleppmaßnahmen durch die öffentliche Hand veranlasst.

Letztlich spielt auch das Versicherungsrecht in verkehrsrechtlichen Fällen eine Rolle. Denken Sie nur an Haftpflicht- sowie Kasko- und Teilkasko-Versicherungen.

Das Verkehrsrecht strahlt also in viele Rechtsgebiete aus, die von einem Rechtsanwalt gut überblickt werden sollten. Unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Salzgitter nimmt selbstverständlich eine Gesamtschau aller möglichen Berührungen zu diesen verschiedenen Rechtsgebieten vor und erklärt Ihnen detailliert, welche rechtlichen Folgen bei einer Straftat im Straßenverkehr drohen.

Welche Delikte sind vom Verkehrsstrafrecht umfasst?

Vergehen und Verbrechen im Verkehrsstrafrecht sind vor allem im Strafgesetzbuch (StGB) und Straßenverkehrsgesetz (StVG) geregelt. Anders als im Ordnungswidrigkeitenrecht können bei Verstößen gegen diese Regelungen auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Stets muss jedoch ein Gerichtsverfahren vorausgehen.

Bekannte Delikte in dieser Kategorie sind etwa der "Gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr" nach § 315b StGB, das "Fahren ohne Fahrerlaubnis" gemäß § 21 StVG oder das "Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen und Medikamenten" im Sinne von § 316 StGB.

Was bedeuten die Begriffe Unfallflucht und Fahrerflucht?

Beide Begriffe umschreiben umgangssprachlich das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort", welches in § 142 des Strafgesetzbuches geregelt ist. Bei der Fahrerflucht bzw. Unfallflucht geht es darum, dass ein Unfallbeteiligter sich vom Unfallort entfernt, ohne dass seine Personalien festgestellt wurden bzw. dass dies auch nachträglich nicht ermöglicht wurde.

Im Verkehrsstrafrecht ebenfalls häufiger relevant ist die unterlassene Hilfeleistung gem. § 323c StGB. Dieses Delikt können auch an einem Unfall nicht unmittelbar Beteiligte begehen. Dies gilt beispielsweise, wenn Sie eine Person verletzt am Unfallort zurücklassen und weder einen Krankenwagen rufen noch Erste Hilfe leisten, obwohl Ihnen dies möglich und zumutbar gewesen wäre.

Wie verhalte ich mich nach einem Unfall richtig?

Bevor Sie nach einem Unfall an den Austausch von Personalien und Versicherungsdaten denken, sollten Sie zunächst die Unfallstelle zum Beispiel durch das Aufstellen eines Warndreiecks absichern, so dass Folgeunfälle vermieden werden. So können Sie auch gefahrenfrei Erste Hilfe leisten, falls Personen verletzt wurden. Wählen Sie in diesem Falle auch den Notruf, schildern Sie die Unfallsituation und nennen Sie Ihren genauen Aufenthaltsort. Danach können Sie daran denken, Fotos der Unfallstelle zu schießen und Ihre Daten zu übermitteln.

Die Fahrerflucht ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht; also nicht gerade belanglos. Nach einem Verkehrsunfall sollten Sie also besonnen handeln und vor allem die Aufnahme Ihrer Personalien ermöglichen. Hierzu können Sie am besten die Polizei rufen, die Ihre Daten dann aufnimmt. Sie können diese aber auch anderen Personen mitteilen. Erscheint die Polizei nicht und ist auch sonst keine Person in der Nähe, dürfen Sie die Unfallstelle nach angemessener Zeit verlassen - Sie müssen die Feststellungen Ihrer Daten jedoch unverzüglich nachträglich ermöglichen. Hierzu können Sie beispielsweise eine Polizeidienststelle in Ihrer Nähe aufsuchen.

Rechtsanwalt Schulte Holthausen - Stets in guten Händen

Wenn Ihnen nicht nur ein Vergehen im Straßenverkehr, sondern sogar ein Verbrechen zur Last gelegt wird, müssen Sie sich vor Gericht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Vertrauen Sie hierbei nicht auf irgendeinen Pflichtverteidiger, welcher Ihnen von Amts wegen zugeordnet wird. Wenden Sie sich nach einem Unfall oder bei jeglichen anderen Situationen, die den Straßenverkehr betreffen, lieber umgehend an unsere Kanzlei in Braunschweig oder Salzgitter. Gemeinsam können wir nach erfolgter Akteneinsicht eine Strategie entwickeln und ein bestmögliches Ergebnis für Sie erzielen.

Nehmen Sie die Straßenverkehrsdelikte nicht auf die leichte Schulter. Es handelt sich hierbei nicht um Kavaliersdelikte, sondern um Straftaten, die mit Gefängnisstrafen bedroht sein können. Um empfindliche Strafen abzuwenden, stehen wir Ihnen gern zur Seite.