Anwalt für Berufung & Revision
Roland Schulte Holthausen
Sind Sie unzufrieden mit dem Urteil eines Gerichts? Denken Sie, dass ein Fehler bei der Beurteilung Ihres Falles gemacht wurde? Möchten Sie Ihre Möglichkeiten für eine Berufung oder Revision erkunden?
Mit erfahrenem Anwalt für Berufung und Revision sind unsere Kanzleien in Braunschweig, Salzgitter und Umgebung da, um Ihnen zu helfen. Denn es ist oft zu schwierig, die Komplexität des Rechtssystems alleine zu navigieren – vor allem, wenn es um so wichtige Verfahren wie Berufung und Revision geht. Mit unserem Fachwissen und jahrelangen Erfahrung auf diesem Gebiet stehen wir Ihnen daher zuverlässig und professionell zur Seite, um die besten Chancen auf ein gerechtes Urteil zu sichern.
Lassen Sie uns gemeinsam das Potenzial Ihres Falles erneut überprüfen und die bestmöglichen juristischen Schritte in Angriff nehmen. Wir sind Ihr Partner auf dem Weg zur Gerechtigkeit. Zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren!
Was sind Berufung & Revision?
Der Unterschied zwischen Berufung und Revision
Die Berufung ermöglicht eine vollumfängliche Überprüfung des Urteils, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Beurteilung als auch der Sachverhaltsfeststellung, also was tatsächlich passiert ist.
Die Revision hingegen ist streng auf die rechtliche Beurteilung des Falles begrenzt, sie prüft also nur, ob das Gesetz richtig angewendet wurde. Bei einer Revision wird der Sachverhalt, so wie er vom erstinstanzlichen Gericht festgestellt wurde, als gegeben hingenommen.
Sowohl bei einer Berufung als auch Revision geht es grundsätzlich darum, dass eine Partei mit der Entscheidung eines Gerichts unzufrieden ist und diese daher anfechten möchte.
Der Unterschied zwischen beiden Rechtsmitteln besteht darin, dass im Berufungsprozess sämtliche Details des Falles, alle Tatsachen und Fakten sowie Zeugenaussagen nochmals geprüft und bewertet werden können (jedoch nicht müssen). Auch neue Beweise, Gutachten oder Zeugen können in das neue Urteil einfließen.
Dagegen findet ein nochmaliges Aufrollen des Falles während eines Revisionsprozesses nicht statt. Vielmehr stellt sich hierbei die Frage, ob dem vorinstanzlichen Gericht rechtliche Fehler unterlaufen sind. So überprüft das Revisionsgericht beispielsweise, ob der Wortlaut eines Paragrafen im vorausgehenden Gerichtsverfahren richtig interpretiert und angewendet wurde, ob der Sachverhalt rechtlich korrekt bewertet worden ist, ob die Strafzumessung ordnungsgemäß erfolgte oder ob Verfahrensfehler aufgetreten sind. Dass zwischenzeitlich ein weiterer Zeuge aufgetaucht ist, der einen Fall in einem ganz anderen Licht erscheinen lassen könnte, ist bei Revisionen nicht von Belang. Darüber hinaus spricht das Revisionsgericht nach erfolgreichen Revisionen zumeist keine eigenen Urteile aus. Vielmehr weist es den Fall zur erneuten Bearbeitung an das vorinstanzliche Gericht zurück. Dieses muss dann erneut eine Entscheidung treffen. Mit der Revision endet der Instanzenzug, der Rechtsweg ist erschöpft.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Berufung & Revision
Das sollten Sie wissen
Wann kann Berufung / Revision eingelegt werden?
Eine Berufung kann gegen Urteile des Amtsgerichts innerhalb einer Woche nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden, sofern es sich nicht um ein Strafbefehlsverfahren oder ein Verfahren mit Geldstrafe von nicht mehr als 15 Tagessätzen handelt. Ziel ist die zweitinstanzliche Überprüfung von Urteilen.
Eine Revision kann gegen Urteile der Landgerichte und Oberlandesgerichte bis zu einer Woche nach Zustellung des vollständigen Urteils eingelegt werden, wenn Sie Rechtsfehler im Urteil annehmen.
Was ist eine Anschlussberufung?
Die Anschlussberufung ist eine spezielle Berufungsform im Straf- und Zivilprozessrecht, die von der Gegenpartei eingelegt wird, wenn die andere Partei bereits Berufung eingelegt hat. Mit ihr kann auch die Gegenpartei eine Überprüfung und mögliche Abänderung des Urteils erreichen. Anschlussberufungen müssen innerhalb einer Woche nach Zustellung der Berufungsschrift der anderen Partei eingelegt werden.
Kann man gegen jede Gerichtsentscheidung Berufung einlegen?
Die Möglichkeit der Berufung ist abhängig von der Art des Verfahrens und dem erlassenen Urteil. Im deutschen Rechtssystem kann gegen erstinstanzliche Endurteile des Amtsgerichts in Zivilverfahren in der Regel Berufung eingelegt werden, sofern der Streitwert 600 Euro übersteigt oder aber das erstinstanzliche Gericht die Berufung ausdrücklich zugelassen hat.
Muss bei der Berufungs-/ Revisionseinlegung eine Frist beachtet werden?
Berufung als auch Revision können nur innerhalb einer bestimmten Frist eingelegt werden, ansonsten wird das vorinstanzliche Urteil rechtskräftig. Die Frist beträgt im Normalfall einen Monat ab Zustellung des jeweiligen Urteils bzw. eine Woche nach Verkündung des Urteils bei Strafsachen. Beide Rechtsmittel müssen zudem begründet werden.
Was ist eine juristische Revision?
Eine juristische Revision ist ein Rechtsmittel, das genutzt wird, um ein Gerichtsurteil auf Rechtsfehler zu überprüfen. Es handelt sich nicht um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts, sondern ausschließlich um die Kontrolle der korrekten Anwendung von Gesetzen. In Deutschland wird dieses Rechtsmittel in der Regel beim Bundesgerichtshof oder anderen obersten Gerichtshöfen eingelegt.
Was passiert, wenn Revision eingelegt wird?
Wenn Revision eingelegt wird, unterzieht das Revisionsgericht das Urteil einer umfassenden Rechtskontrolle, ohne dabei jedoch den Sachverhalt erneut zu prüfen oder Beweise neu zu bewerten. Sollte das Revisionsgericht einen Rechtsfehler feststellen, wird das Urteil aufgehoben und der Fall in der Regel zur erneuten Verhandlung an das ursprüngliche Gericht zurückverwiesen.
Was folgt nach der Berufungseinlegung?
Nachdem eine Berufung eingelegt wurde, prüft das Berufungsgericht den Sachverhalt des Falles erneut, was sowohl die Rechtsanwendung als auch die Beweiswürdigung umfasst.
Die Berufung wird im Rahmen einer Berufungsverhandlung verhandelt. In dieser Verhandlung hat der Berufungskläger die Möglichkeit, die Gründe für die Berufung darzulegen. Sollte es neue Beweise oder Zeugenaussagen geben, können diese in der Berufungsverhandlung vorgebracht werden.

Schlussendlich entscheidet das Berufungsgericht über die Aufrechterhaltung, Abänderung oder Aufhebung des ursprünglichen Urteils. Die Entscheidung des Berufungsgerichts kann dann wiederum das Thema einer weiteren Berufung oder Revision sein.
Dieser Prozess kann mehrere Monate bis zu mehreren Jahren dauern, abhängig von der Komplexität des Falles und der Arbeitsbelastung der Gerichte. Ein Rechtsanwalt kann in dieser Phase des Prozesses hilfreich sein, um sicherzustellen, dass alle relevanten Beweise und Argumente richtig präsentiert und berücksichtigt werden und Sie letztendlich Erfolg haben.
Kann das Berufungs- / Revisionsurteil schlechter ausfallen als beim ersten Mal?
Falls nur der Angeklagte gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung / Revision einlegt, tritt das sogenannte Verschlechterungsverbot (auch "reformatio in peius" oder "Verböserungsverbot") in Kraft. Das bedeutet, dass das Berufungsurteil in diesen Fällen nicht ungünstiger für den Angeklagten ausfallen darf als das vorherige Urteil.
Wenn jedoch auch die Staatsanwaltschaft Berufung / Revision einlegt, greift dieses Verbot nicht. Das Berufungsgericht hat dann vollständige Entscheidungsfreiheit und kann auch zu Lasten des Angeklagten urteilen und es besteht das Risiko, dass das neue Urteil schlechter ausfällt als das ursprüngliche Urteil. Dies wird auch als das "Verschlechterungsrisiko" bezeichnet.
Die Entscheidung, ob Berufung oder Revision eingelegt werden sollte, erfordert daher eine sorgfältige Abwägung der Risiken und Chancen. Es ist in solchen Fällen ratsam, die Entscheidung mit einem erfahrenen Anwalt für Berufung und Revision zu besprechen, um alle potenziellen Folgen und Möglichkeiten in Betracht zu ziehen. Mit der Unterstützung eines versierten Experten können schließlich die Risiken minimiert und die Chancen auf ein günstigeres Urteil erhöht werden.
Die Anwaltskanzlei Schulte Holthausen verfügt über langjährige Erfahrung in der Prozessführung und hat bereits viele Mandanten erfolgreich durch das Berufungs- und Revisionsverfahren begleitet. Mit ihrer juristischen Kompetenz und ihrem Engagement für Ihre Mandanten arbeitet unsere Kanzlei stets darauf hin, das bestmögliche Ergebnis für Ihre rechtlichen Belange zu erzielen.

Braucht man für eine Berufung / Revision einen Anwalt?
Obwohl es nicht zwingend vorgeschrieben ist, einen Anwalt für Berufung oder Revision zu beauftragen, ist es stark empfehlenswert. Berufungs- und Revisionsverfahren sind rechtlich komplex und setzen ein umfangreiches Verständnis von Verfahrens- und Materiellem Recht voraus. Ein Anwalt bringt nicht nur die Fähigkeit mit, die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Berufungsverfahrens genauer zu beurteilen, sondern ist auch mit den Prozessen vor Berufungsgerichten vertraut. Darüber hinaus verfügt der Strafverteidiger – anders als der Angeklagte – über das Recht auf Akteneinsicht. Dies ermöglicht ihm, potenziell entscheidende Informationen für das Berufungsverfahren zu erlangen.
In bestimmten Verfahrensstadien und bei bestimmten Gerichten besteht allerdings ein Anwaltszwang in Deutschland. Beispielsweise können Berufungen und Revisionen vor dem Landgericht und den Oberlandesgerichten sowie beim Bundesgerichtshof in Zivilsachen nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden.
Jedoch sollte in jedem Fall eine professionelle juristische Beratung in Anspruch genommen werden, um die Erfolgschancen einer Berufung oder Revision vollständig zu bewerten und um sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte korrekt ausgeführt werden. Mit erfahrenem Anwalt für Berufung und Revision stehen wir Ihnen von der Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig, Salzgitter und Umgebung professionell und zuverlässig zur Seite. Gemeinsam gelingt es uns, Ihre Rechte durchzusetzen.
Was uns auszeichnet
Anwalt für Berufung & Revison

Persönlich
Ein Vertrauensverhältnis bildet die Grundlage der Zusammenarbeit

Hohe Fachkompetenz
Erfahrung aus vielen Jahren praktischer Tätigkeit und wissenschaftlicher Arbeit;
Experte im Strafrecht und im Ausländerrecht

Lösungsorientierte Strategien
Flexibel und mit Fingerspitzengefühl den Verfahrenssituationen und den
individuellen Bedürfnissen des Mandanten angepasst
Lassen Sie sich also nicht durch den Gedanken an hohe Anwaltskosten verunsichern.
Lassen Sie uns vielmehr gemeinsam in unserer Rechtsanwaltskanzlei besprechen, welche Möglichkeiten für eine Kostenübernahme oder Pflichtverteidigung bestehen.

Darum sollten Sie einen Anwalt für Berufung und Revision beauftragen. Rechtsanwalt Schulte Holthausen - Ihr Rechtsanwalt für Berufung und Revision in Braunschweig und Salzgitter
Wenn es um Berufung und Revision geht, ist es von entscheidender Bedeutung, einen erfahrenen Anwalt an Ihrer Seite zu haben. Ein Anwalt kann Ihnen helfen, die Erfolgsaussichten zu bewerten, eine effektive Strategie zu entwickeln und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt ausgeführt werden. Bei Schulte Holthausen sind wir spezialisiert auf Berufung und Revision und unterstützen Sie dabei, Ihr Recht zu sichern. Mit unserer langjährigen Erfahrung und unserer umfangreichen Expertise stehen wir Ihnen in Braunschweig, Salzgitter und Umgebung zur Seite. Vertrauen Sie uns, um Ihre Interessen zu vertreten und ein besseres Ergebnis in Ihrem Fall zu erreichen.