Turbo-Einbürgerung in Deutschland – Voraussetzungen, Abschaffung & aktuelle Entwicklungen

Autor: Rechtsanwalt und Strafverteidiger - Roland Schulte Holthausen

Die sogenannte Turbo-Einbürgerung ist aktuell eines der meistdiskutierten Themen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht. Sie verspricht, den Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit deutlich zu verkürzen – für gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer, die bereits früh durch Sprache, Arbeit und gesellschaftliches Engagement in Deutschland verwurzelt sind. Doch seit dem Regierungswechsel nach der Bundestagswahl im Februar 2025 steht die Frage im Raum, ob diese schnelle Einbürgerung weiterhin möglich ist, bereits abgeschafft wurde oder abgeschafft wird. 

Im folgenden Artikel erfahren Sie, was die Turbo-Einbürgerung bedeutet, welche Voraussetzungen sie hatte, warum sie in der politischen Diskussion steht und ob Sie auch künftig von verkürzten Einbürgerungsfristen profitieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Turbo-Einbürgerung bezeichnet die besonders schnelle Einbürgerung nach 3 Jahren.
  • Rechtsgrundlage: § 10  Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) – verkürzte Einbürgerung insbesondere bei „besonderen Integrationsleistungen“.
  • Abschaffung: Für die Abschaffung der Turboeinbürgerung wurde am 08.10.2025 gestimmt.
  • Zielgruppe: Besonders gut integrierte Ausländerinnen und Ausländer mit überdurchschnittlicher Sprachkompetenz, beruflicher Integration und gesellschaftlichem Engagement.
  • Alternative: Die reguläre Einbürgerung nach 5 Jahren bleibt weiterhin bestehen.
  • Empfehlung: Bei Unsicherheiten über die aktuelle Rechtslage oder laufende Verfahren ist anwaltliche Beratung dringend anzuraten.

Was ist eine Turbo-Einbürgerung?

Die Turbo-Einbürgerung ist eine besondere Form der beschleunigten Einbürgerung, die es ermöglicht, deutsche Staatsbürgerin oder Staatsbürger nach bereits drei Jahren Aufenthalt zu werden – unter der Voraussetzung, dass außergewöhnliche Integrationsleistungen nachgewiesen werden konnten.

Diese Integrationsleistungen umfassen zum Beispiel:

  • Deutschkenntnisse auf C1-Niveau
  • überdurchschnittliche berufliche oder gesellschaftliche Leistungen
  • freiwilliges Engagement, z. B. in Vereinen oder Ehrenämtern

Das Ziel dieser Regelung ist es, Menschen mit starker Bindung an Deutschland schneller in die Gesellschaft einzubinden und den Einbürgerungsprozess zu beschleunigen. Die Bezeichnung „Turbo-Einbürgerung“ war dabei kein offizieller juristischer Begriff, sondern wurde durch Medien und Politik geprägt.

Wann wird die Turbo-Einbürgerung abgeschafft?

Im Rahmen der Staatsangehörigkeitsrechtsreform 2024 wurde die Turbo-Einbürgerung in ihrer jetzigen Form eingeführt. Die Diskussion um die Turbo-Einbürgerung in Deutschland hat politische und gesellschaftliche Dimensionen. Befürworter sehen in ihr einen wichtigen Schritt zur Integration und zur Anerkennung von Leistung. Kritiker warnen jedoch vor einer „Entwertung der Staatsbürgerschaft“. Verschärft wurden die Diskussionen um die Turbo Einbürgerung mit dem Regierungswechsel Anfang des Jahres 2025. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD einigten sich die Parteien auf die Abschaffung der Turbo Einbürgerung. 

Am 8.10.2025 hat der Bundestag für die Abschaffung der Turbo Einbürgerung gestimmt. Nach dem Gesetzesentwurf soll die Änderung am Tag nach der Verkündung in Kraft treten. Eine Übergangsregelung, die bestimmt wie mit zuvor gestellten Anträgen umgegangen werden soll, sieht der Gesetzesentwurf nicht vor. Insofern sollte man davon ausgehen, dass auch für zuvor gestellte Anträge nur noch die fünfjährige Voraufenthaltszeit maßgeblich ist. In Ausnahmefällen kann sich ein Betroffener ggf. auf ein sogenanntes schutzwürdiges Vertrauen berufen. Ob ein solches besteht hängt von verschiedenen Faktoren ab. Diese können insbesondere der Zeitpunkt der Antragsstellung und die bisherige Dauer des Verwaltungsverfahrens sein. 

Kann die Turbo-Einbürgerung weiterhin beantragt werden?

Bis zur formellen Gesetzesänderung könnten Turbo Einbürgerungen noch beantragt werden. Diese Anträge haben aber wenig Aussicht auf Erfolg. Da im Grundsatz davon auszugehen ist, dass die Gesetzeslage zum Zeitpunkt über die Entscheidung des Einbürgerungsantrags maßgeblich ist. Hinzu kommt, dass für nunmehr gestellte Anträge wenig Raum für ein schutzwürdiges Vertrauen bestehen dürfte.

Fazit

Die sogenannte Turbo-Einbürgerung war ein Symbol für Integration durch Leistung – sie zeigte, dass Engagement und Anpassung honoriert werden. Nach nur 15 Monaten wird sie nunmehr wieder abgeschafft. Indes fragt sich im Hinblick auf das ursprüngliche Ziel der Turboeinbürgerung, die Zuwanderung für Fachkräfte - vor allem solche, die in Mangelberufen wie der Pflege tätig werden könnten – attraktiver zu machen, nicht eine alternative Lösung zweckmäßiger gewesen wäre. Anstelle der gänzlichen Abschaffung der Turboeinbürgerung hätte man beispielsweise eine (schnellere) Einbürgerung für Fachkräfte vorsehen können. Die Politik hat sich jedoch für die gänzliche Abschaffung der Turboeinbürgerung entschieden. Das heißt In Zukunft erfordert die Einbürgerung wieder für jedermann mehr Geduld und eine rechtmäßige Voraufenthaltszeit von mindestens fünf Jahren. 

Autor: Strafverteidiger Roland Schulte Holthausen

Rechtsanwalt und Experte für Ausländerrecht Roland Schulte Holthausen hat Rechtswissenschaften in Bochum, Salzburg und Münster studiert. Nach anfänglicher Tätigkeit als Dozent in der Juristenausbildung und Rechtsanwalt im Wirtschaftsrecht hat er sich frühzeitig auf das Rechtsgebiet des Ausländerrechts spezialisiert. Seit der Kanzleigründung Anfang des Jahres 2016 hat das Kanzleiteam in über 1000 Fällen die Rechte von Mandanten in ausländerrechtlichen Mandanten vertreten. Die Kanzlei verfügt auf dem Rechtsgebiet des Ausländerrechts über einen hervorragenden überregionalen Ruf.

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