Opferschutz und Opferhilfe - Wir lassen Sie nicht allein

Bei Ihnen daheim wurde eingebrochen? Ein betrunkener Autofahrer hat Sie schwer verletzt? Sie wurden sexuell missbraucht oder auf offener Straße verprügelt? Opfer von Straftaten fühlen sich oft hilflos und alleingelassen. Lösen Sie sich von diesem Gefühl, wenn auch Sie zum Kriminalitätsopfer geworden sind, und nehmen Sie rechtlichen Rat sowie Mittel des Opferschutzes und der Opferhilfe in Anspruch!

Übrigens, es kommt nicht darauf an, ob eine besonders schwere Straftat vorliegt. Auch vermeintlich harmlosere Taschendiebstähle oder Stalking können beklemmende Gefühle auslösen und die Opfer nachhaltig verunsichern. Lassen Sie dies nicht zu und scheuen Sie sich keinesfalls, sich an unsere Rechtsanwaltskanzlei für Braunschweig, Salzgitter und Umgebung zu wenden.

Was ist der Unterschied zwischen Opferhilfe und Opferschutz?

Die beiden Begriffe werden oftmals simultan verwendet und häufig sind die Grenzen fließend. Bei der Opferhilfe geht es im Allgemeinen eher um beratende und unterstützende Maßnahmen für Betroffene von Straftaten etwa durch besonders geschulte Polizeibeamte, Zeugenbetreuungsstellen, spezielle Opferbüros oder durch zahlreiche nichtstaatliche Organisationen wie etwa den "Weissen Ring e.V." oder den "Arbeitskreis der Opferhilfen in Deutschland e.V.". Diese Anlaufstellen erklären Opfern ihre Rechte, zeigen Ihnen weitere Schritte auf und informieren beispielsweise über Unterbringungsmöglichkeiten bei häuslicher Gewalt, finanzielle Unterstützung oder über Selbsthilfegruppen.

Beim Opferschutz geht es darum, die Betroffenen präventiv vor einer drohenden Straftat zu bewahren bzw. zu gewährleisten, dass sich eine solche nicht wiederholt. Außerdem sind in diesem Bereich auch die Rechte von Opfern vor, während und nach einer Gerichtsverhandlung von großer Bedeutung. Im Zuge dessen gelangt auch die Perspektive des Opfers zu einer größeren Bedeutung, sodass Betroffene nicht mehr nur reine Beweismittel vor Gericht sind.

Wie sieht die Unterstützung für Kriminalitätsopfer im Rahmen des Opferschutzes konkret aus?

Um Opfer zu schützen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen, wurden zahlreiche verschiedene Maßnahmen entwickelt. An oberster Stelle steht hier etwa der Amtsermittlungsgrundsatz, durch welchen alle Strafverfolgungsbehörden bei Bestehen eines Anfangsverdachts verpflichtet sind, einem Fall weiter nachzugehen. Zögern Sie also im Falle einer Straftat nicht, sich an die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu wenden und rechtlichen Rat durch einen Anwalt einzuholen. Dies ist der erste Schritt zu effektivem Opferschutz.

Sodann können wir gemeinsam besprechen, ob Sie als Nebenkläger in den Strafprozess involviert werden können und ob ein Anwalt unserer Kanzlei Sie hierbei (kostenfrei) als "Opferanwalt" begleiten darf oder ob eine sogenannte "psychosoziale Prozessbegleitung" durch bestimmte Experten möglich ist. Dies ist bei schweren Delikten wie sexuellem Missbrauch oder Mord oder besonders schutzwürdigen Opfern wie Kindern häufig zu bejahen. Als Nebenkläger können Sie beispielsweise Anträge stellen oder Rechtsmittel gegen ein Urteil einlegen.

Wenn Sie vor Gericht als Zeuge vernommen werden, stehen Ihnen ebenfalls einige Rechte zu, um Ihren Opferschutz zu wahren. In bestimmten Fällen müssen Sie beispielsweise nicht Ihre komplette Adresse nennen. Zum Schutz Ihrer Privatsphäre kann zudem die Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus müssen Sie nicht vor dem Angeklagten aussagen, wenn die Gefahr von großen seelischen oder körperlichen Belastungen besteht. In diesem Falle ist beispielsweise eine Videokonferenz möglich.

Auch außerhalb des Strafprozesses stehen für Kriminalitäsopfer zahlreiche Mittel zur Wahrung ihrer Interessen zur Verfügung. So können Sie etwa bei häuslicher Gewalt oder Stalking eine Einstweilige Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz erwirken, in einem Zivilprozess Schadensersatz oder Schmerzensgeld fordern oder Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz einklagen. Zu diesen und vielen weiteren Möglichkeiten kontaktieren Sie bitte unsere Rechtsanwaltskanzlei in Braunschweig und Salzgitter.

Opferhilfe Büros in der Region

Die Stiftung Opferhilfe Niedersachsen ist in der Region zweimal vertreten. Büros finden Sie in Hildesheim und in Braunschweig, die offenen Sprechstunden finden bis auf weiteres telefonisch statt. In Salzgitter befindet sich außerdem eine Außenstelle des weissen Rings, an die Sie sich ebenfalls wenden können.

In der Beratung geben die Opferhelferinnen und Opferhelfer viele wichtige und nützliche Informationen von der Anzeige bis zur Zeugenaussage.

Sie erhalten von den Opferhelferinnen und Opferhelfern außerdem psychosoziale Beratung und Begleitung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen - Wenden Sie sich vertrauensvoll an uns

Oftmals stehen im Falle einer Straftat die Täter im Vordergrund und bekommen ein hohes Maß an Aufmerksamkeit. Auch wir als Rechtsanwälte können uns hiervon nicht wirklich freisprechen, vertreten wir doch als Strafverteidiger zumeist kriminell gewordene Menschen. In unserer Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter soll aber auch der Opferschutz nicht zu kurz kommen.

Wir möchten daher Kriminalitätsopfer bitten, sich vertrauensvoll an uns zu wenden, auch wenn es schwerfällt, über das Erlebte zu sprechen. Gemeinsam können wir dem Täter Einhalt gebieten und ein straf- bzw. zivilrechtliches Urteil erwirken, ohne dass Sie sich vor Gericht bloßgestellt und hilflos fühlen. Wir bieten Ihnen während des gesamten Prozesses eine helfende Hand und schützen Ihre Rechte als Opfer. Daneben nennt Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen auch gerne Opferhilfeorganisationen, mit deren Hilfe Sie das Erlebte verarbeiten können. Sie sind nicht allein!