Ratgeber: Illegale Beschäftigung von Ausländern (ohne Aufenthaltserlaubnis)

Ausländern ohne Aufenthaltserlaubnis ist es nur in Ausnahmefällen gestattet, in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Um Geld zu verdienen, kommt es in der Realität allerdings sehr oft vor, dass dieses Verbot umgangen wird. Die illegale Beschäftigung ohne Aufenthaltserlaubnis ist leider weit verbreitet.

Es handelt sich um eine illegale Ausländerbeschäftigung, wenn ein Ausländer trotz fehlenden Aufenthaltstitels oder Arbeitsberechtigung in einem Betrieb beschäftigt wird. Außerdem werden die Beschäftigten natürlich nicht bei der Krankenkasse angemeldet. So werden keine Beiträge vom Arbeitseinkommen abgeführt, ebenso wird keine Lohnsteuer entrichtet. Beziehen die Beschäftigten zusätzlich Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen oder andere staatliche Leistungen, so wird auch hier die neue Beschäftigung nicht gemeldet. Es kommt somit zu einem missbräuchlichen Bezug von staatlichen Hilfen.

Bei der illegalen Beschäftigung von Ausländern werden also zwei Tatbestände miteinander vermischt - die illegale Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsberechtigung und Schwarzarbeit. Eventuell kommt auch noch Sozialbetrug hinzu.

Bei der illegalen Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit (§ 404 Abs. 2 Nr. 3 SGB III). Dabei gilt dieser Tatbestand sowohl für den Arbeitgeber als auch für den beschäftigten Ausländer. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Dabei kann die Geldbuße für den Arbeitnehmer bis zu 5.000,00 € betragen, für den Arbeitgeber sogar bis zu 500.000,00 €.

Darüber hinaus kann der Arbeitgeber auch zu den Kosten der Abschiebung des beschäftigten Ausländers herangezogen werden. Auch wenn es sich nur um eine geringfügige Beschäftigung gehandelt hat, ist dies der Fall.
Normalerweise müssen die Kosten der Abschiebung vom Ausländer selbst getragen werden, wenn er sich illegal in Deutschland aufhält. Meistens ist der Kostenersatz gegenüber diesem allerdings nicht durchsetzbar, weil ihm schlicht das Geld fehlt.
Daher wird im Falle der illegalen Beschäftigung von Ausländern oft der Arbeitgeber für diese Kosten herangezogen. Somit besteht eine größere Chance, die Kosten tatsächlich erstattet zu bekommen. Für den Arbeitgeber bedeutet dies hohe, unkalkulierbare Kosten.

Neben einer Ordnungswidrigkeit so ist das illegale Beschäftigen von Ausländern auch ein Straftatbestand. Diese Straftaten sind im Gesetz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung (SchwarzArbG) geregelt.

Hinzu kommt für den ausländischen Arbeitnehmer der Verdacht wegen Sozialleistungsbetruges (§ 263 StGB). Dies ist der Fall, wenn neben dem Arbeitseinkommen weiterhin Sozialleistungen bezogen worden sind, ohne die Erwerbstätigkeit ordnungsgemäß zu melden.

Je mehr ausländische Arbeitnehmer der Arbeitgeber beschäftigt, und umso länger er dies tut, desto höher fällt die Geldbuße bzw. Strafe aus. In Betracht kommen je nach Einzelfall und Vorstrafen durchaus auch Freiheitsstrafen.

Ebenfalls behelligt werden kann ein Auftraggeber. Hat dieser Kenntnis davon, dass sein Nachunternehmer illegal Ausländer beschäftigt oder fahrlässig keine Kenntnis, so ist er ebenfalls haftbar. Es ist daher wichtig, zu überprüfen, ob der Nachunternehmer illegale Ausländer beschäftigt. Sollte der Auftraggeber Kenntnis davon erlangen, muss er diesen Tatbestand sofort melden. Ansonsten macht er sich mitschuldig.

Auch eine selbstständige Tätigkeit darf ohne entsprechende Arbeitserlaubnis nicht durchgeführt werden.

Fazit: illegale Beschäftigung von Ausländern in Deutschland

Leider gibt es das Phänomen der illegalen Beschäftigung von Ausländern in Deutschland recht häufig. Deutschland ist für viele Ausländer und Asylbewerber ein lohnendes Ziel, da es sich um einen Sozialstaat handelt. Es ist daher möglich, neben dem illegal erworbenen Einkommen auch noch Sozialleistungen zu beziehen. Leider hat der Staat keine Möglichkeiten, alle Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit aufzudecken. Daher kommt es immer wieder vor, dass Ausländer und Deutsche ungestraft auf diesem Wege den Staat betrügen. Denn es kommt durchaus auch vor, dass Deutsche, die Arbeitslosengeld II oder I beziehen, eine Erwerbstätigkeit nicht melden und somit auch doppeltes Geld verdienen.

Mit den hohen Strafen wird versucht, vor allem die Arbeitgeber davor abzuschrecken, Menschen illegal zu beschäftigen.