Vorladung - Sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt!

Regelmäßig werden Vorladungen von öffentliche-rechtlichen Behörden als sehr belastend empfunden. Dies gilt erst Recht, wenn die Ladung von der Staatsanwaltschaft oder Polizei kommt und hierin dargelegt wird, dass der Verdacht auf Begehung einer Straftat besteht.

Sollten Sie eine solche Ladung erhalten haben, so bewahren Sie jedoch zunächst Ruhe und wenden Sie sich an unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig, Salzgitter und Umgebung. Bitte nehmen Sie den Termin bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht ohne einen Strafverteidiger wahr, um Ihre Rechte als Beschuldigter zu schützen und keine rechtlich relevanten Aussagen zu treffen, die sich im Nachhinein als unzutreffend oder höchst belastend herausstellen.

Allgemeines zu Vorladungen

Eine Ladung oder Vorladung ist zunächst einmal per se nichts, was Ihnen Angst machen müsste. Im Gegenteil, hierdurch erhalten Sie die Möglichkeit, sich bei einer Behörde persönlich einzufinden und zu einem bestimmten Sachverhalt zu äußern. Dies ist auch im ganz normalen Verwaltungsverfahren ohne Polizeipräsenz üblich, denn die Behörden müssen Beteiligte - außer in Ausnahmefällen - zunächst anhören und dürfen erst dann eine Entscheidung treffen. So können Sie etwa auch dann geladen werden, bevor Ihre Baugenehmigung oder der Antrag auf Ausübung eines Gastgewerbes genehmigt oder versagt werden soll.

Vorladungen sind aber auch in verschiedenen Stadien des Strafverfahrens möglich. Hier können Sie etwa als Beschuldigter zur Vernehmung bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft geladen werden. Später kann zudem eine Vorladung zum strafrechtlichen Gerichtsverfahren erfolgen.

Vorladung in einem Ermittlungsverfahren

Zumeist wird Ihnen schriftlich mitgeteilt, dass Sie vorgeladen werden, um bei einer Polizeidienststelle oder (seltener) der Staatsanwaltschaft zu einem Sachverhalt Stellung zu nehmen. In diesem Rahmen wird Ihnen etwa auch mitgeteilt, um welche Straftat es geht und ob Sie als Beschuldigter oder Zeuge vernommen werden sollen. Zudem werden Datum und Ort der Vernehmung genannt. Erscheinen Sie zu dieser, müssen Ihnen des Weiteren zwingend Ihre Rechte als Beschuldigter genannt werden. Hierbei geht es beispielsweise darum, dass Ihnen ein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Zudem dürfen Sie auch bereits im Ermittlungsverfahren auf einen Rechtsanwalt bestehen, der Ihre Rechte vertritt. In einigen Fällen wird Ihnen sogar ein sogenannter Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.

Auch dann sollten Sie jedoch auf einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zurückgreifen. Wenden Sie sich daher direkt nach Eingang der Vorladung an unsere Kanzlei Schulte Holthausen.

Kann eine Vorladung ignoriert oder abgesagt werden ?

Hierbei kommt es darauf an, wer Ihnen die Vorladung übermittelt hat. Wurden Sie von der Polizei vorgeladen, so können Sie bei Verhinderung theoretisch einen neuen Termin vereinbaren. Es gilt jedoch: Sie können den Termin auch grundlos absagen oder Ihn ohne Stellungnahme gar nicht wahrnehmen. Hierdurch entstehen Ihnen keine Nachteile. Verfallen Sie zudem nicht in Panik, wenn Ihnen die Vorladung von der Polizei persönlich überbracht wird. Nochmals, Sie müssen vor der Polizei keine Aussage treffen.

Wurden Sie von der Staatsanwaltschaft geladen, so müssen Sie dieser Einladung folgen; dies gilt auch, wenn Sie nur als Zeuge aussagen sollen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie zwangsweise vorgeladen werden. Aber auch wenn das der Fall ist, müssen Sie keine Aussage tätigen.

Beschuldigt ohne Grund? - Unsere Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig steht Ihnen zur Seite

Eine Aussage während einer Vernehmung durch die Polizei oder Staatsanwaltschaft zu treffen und dies bevor Einsicht in die Akten des Falles genommen wurde, kann schnell nach hinten losgehen. Denn Sie können nicht wissen, was die Ermittlungsbehörden bereits aufgedeckt haben, welche anderen Personen involviert sind und welche Fragen zu welchem Zweck gestellt werden. So kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass Sie sich einer Straftat bezichtigen, die Sie gar nicht oder nicht so begangen haben.

Lassen Sie uns vor der Vernehmung also gemeinsam besprechen, wie Ihre Verteidigungsstrategie aussehen sollte. Unter Umständen wurden Sie ja auch ohne Grund beschuldigt. Gerade dann sollten Sie sich nicht in Ungenauigkeiten verstricken oder leichtfertige Aussagen tätigen. Vertrauen Sie unserer Kanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt für Strafrecht eingehend beraten.