Rechtsanwalt Schulte Holthausen
- Wir beraten Sie auch im Zivilrecht

Mit strafrechtlichen Fragestellungen müssen Sie sich in Ihrem Leben hoffentlich nicht genauer befassen. Zivilrechtliche Themen sind jedoch allgegenwärtig und begegnen Ihnen außergerichtlich sicherlich tagtäglich. Hierbei geht es beispielsweise um Kaufverträge im Supermarkt, Ihr Auto, das Mängel aufweist, das Abbezahlen Ihrer Hypothek oder die gemietete Wohnung, in der Sie wohnen. Manchmal werden diese Themen zu einem Streitfall und müssen gerichtlich geklärt werden. Hier kommt unsere Kanzlei Rechtsanwalt Schulte Holthausen ins Spiel, um Ihnen beratend zur Seite zu stehen.

Was beinhaltet das Zivilrecht?

Das Zivilrecht wird oftmals auch als Privatrecht oder bürgerliches Recht bezeichnet. Denn es regelt die Beziehungen zwischen rechtlich gleichgestellten Personen. Hierbei kann es sich jedoch auch um juristische Personen handeln wie etwa die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts". Genau genommen ist das Zivilrecht jedoch eine Unterkategorie des Privatrechts, denn dieses verfügt darüber hinaus über einige Sonderprivatrechte. Hierzu zählt beispielsweise das Handelsrecht, welches vor allem im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt ist, oder das Arbeitsrecht.

Regelungen zum Zivilrecht finden sich primär im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dieses beginnt zunächst mit einem allgemeinen Teil, in welchem grundlegende Begriffe wie etwa die Verbrauchereigenschaft oder Geschäftsfähigkeit einer Person näher definiert werden. Außerdem werden hier die Grundlagen zum Vertragsrecht gelegt. So besagt § 145 BGB beispielsweise, dass ein Angebot bindend ist. Des Weiteren werden Regelungen zur Stellvertretung getroffen. Auf den allgemeinen Teil folgen dann Normen zu besonderen Schuldverhältnissen. Im Einzelnen geht es hierbei zunächst um besonderes Vertragsrecht wie etwa Mietrecht, Kaufrecht oder Werkvertragsrecht und wie eine Person hieraus einen Anspruch ableiten und damit einen ihr entstandenen Schaden kompensieren kann.

Aber auch ohne einen Vertragsschluss besteht die Möglichkeit eines Schadens. Denken Sie beispielsweise an einen Verkehrsunfall, bei welchem Kosten für das beschädigte Fahrzeug oder für einen Krankenhausaufenthalt entstehen. Hier greift häufig das sogenannte Deliktsrecht ein, welches ebenfalls im Recht der besonderen Schuldverhältnisse geregelt ist, §§ 823 ff. BGB. Diese Normen kommen im Verkehrsrecht besonders häufig zum Einsatz, obschon Regelungen des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vorranging anzuwenden sind. Sie sehen also, dass sich zivilrechtlich relevante Normen nicht ausschließlich im BGB befinden.

Ferner umfassen zivilrechtliche Regelungen das sogenannte Sachenrecht. Hierbei geht es zum Beispiel um Regelungen zu Immobilien, wann Eigentum an einer Sache besteht oder ob diese mit einem Pfandrecht belastet ist. Schließlich beinhaltet das BGB auch Normen zum Erbrecht und Familienrecht. Diese nennen etwa die Voraussetzungen für eine Ehescheidung oder das Aufsetzen eines Testaments.

Was ist der Unterschied zwischen Zivilrecht und Strafrecht?

Wie bereits oben erwähnt, geht es im Zivilrecht darum, Regelungen zu rechtlich gleichgestellten Personen zu finden. Diese begegnen sich etwa beim Vertragsschluss auf Augenhöhe und können einzelne Vertragskonditionen im Normalfall selber bestimmen. Sie sind also weitestgehend frei von staatlichen Zwängen. Das Strafrecht hingegen gehört zum Bereich des öffentlichen Rechts, welches durch ein Über-, Unterordnungsverhältnis gekennzeichnet ist. Der Staat legt vornehmlich im Strafgesetzbuch (StGB) also Regelungen über Verhaltensweisen fest, die er für unerwünscht hält wie etwa Diebstahl, Mord oder Betrug. Daneben geht es im Strafrecht um die Verhängung einer Freiheits- oder Geldstrafe. Diese kann jedoch nur auf Grundlage des Gesetzes und von einem Strafgericht ausgesprochen werden. Gestaltungsfreiheit gibt es bei strafrechtlichen Fragen also nicht.

Demgegenüber geht es im Zivilrecht, auch wenn Geld gezahlt werden muss, nicht um Bestrafung, sondern zumeist um einen Schadensausgleich. Auf der anderen Seite können sich Straf- und Zivilrecht manchmal überschneiden, beispielsweise wenn der Betrug durch einen Vertragsschluss begangen oder wenn durch den Verstoß eines Strafgesetzes ein zivilrechtlich relevanter Schaden zugefügt wurde.

Wie kann ich von meinem Pkw Kaufvertrag zurücktreten?

Unsere Kanzlei Rechtsanwalt Schulte Holthausen ist für die Gebiete Salzgitter, Braunschweig, Wolfenbüttel und Peine im Bereich Zivilrecht besonders auf die Rückabwicklung von Pkw-Kaufverträgen spezialisiert. Der sogenannte „Rücktritt" ist eines der Rechte eines Käufers, wenn ein Mangel an der gekauften Sache vorliegt. Im Falle eines Fahrzeuges können dies beispielsweise Schäden am Motor, der Karosserie oder der Elektronik sein. Der Rücktritt umfasst jedoch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um Ihr Geld zurückzubekommen. Beispielsweise muss der Verkäufer zunächst die Möglichkeit der Nacherfüllung haben. Er kann also zunächst ein neues Auto liefern oder Ihr gekauftes reparieren.

Lassen Sie sich von unserem Rechtsanwalt Schulte Holthausen umfassend beraten, ob die Voraussetzungen des Rücktritts in Ihrem Fall vorliegen. Zudem zeigt er Ihnen weitere Ansprüche auf, die unter Umständen ebenfalls zu dem gewünschten Ergebnis führen. Beispielsweise kann auch eine Anfechtung des Vertrages in Betracht kommen, wenn Sie sich etwa über eine wichtige Eigenschaft des gekauften Fahrzeugs geirrt haben oder der Verkäufer Sie arglistig getäuscht hat. Zudem kann auch eine Minderung des Kaufpreises in Betracht kommen.

Fragen im Bereich „Privatrecht” ? - Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Unsere Kanzlei Rechtsanwalt Schulte Holthausen in Salzgitter befasst sich zwar vornehmlich mit Fragestellungen im Bereich Ausländerrecht und Strafrecht. Andererseits beraten wir Sie auch gerne in zivilrechtlichen Fragen. Besonders bei Problemstellungen des Rücktritts vom Pkw-Kaufvertrag sind wir Ihr kompetenter und erfahrener Ansprechpartner im Raum Salzgitter, Peine, Wolfenbüttel oder Braunschweig. Bitte wenden Sie sich aber auch in anderen Fällen vertrauensvoll an uns. Wir besprechen Ihr individuelles Problem detailliert mit Ihnen und beraten Sie umfassend über Ihre Erfolgschancen. Sollten wir einmal feststellen, dass ein geschilderter Sachverhalt einem Rechtsgebiet zuzuordnen ist, auf das wir uns nicht spezialisiert haben, wie beispielsweise dem Wettbewerbs- oder Familienrecht, so empfehlen wir Ihnen selbstverständlich erfahrene Kollegen, die Ihnen weiterhelfen können.