Erbvertrag und Testament - Was ist der Unterschied und welche Ansprüche bestehen?

Wenn eine Person vor ihrem Tod nicht ausdrücklich geregelt hat, wer ihr Vermögen erben soll, tritt die gesetzlich geregelte Erbfolge ein. Dies bedeutet im Normalfall, dass das Erbe unter besonders nahestehenden Personen wie zum Beispiel den Kindern des Verstorbenen aufgeteilt wird. Wenn genau dies gewollt ist, entstehen keine Probleme. Wenn Sie jedoch beispielsweise Ihre Immobilie zunächst allein an Ihren Ehepartner vererben oder Ihrem besten Freund Ihren Oldtimer vermachen möchten, müssen Sie dies schriftlich im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags festhalten.

Durch fehlende letztwillige Verfügungen können zudem Erbengemeinschaften entstehen, die aufgrund von Streitigkeiten handlungsunfähig sind. Dies ist etwa dann problematisch, wenn Firmenanteile vererbt werden. Zudem sollten Sie auch an nichteheliche Partner, die ohne letzten Willen keinerlei Anspruch haben, sowie eventuelle Steuervorteile denken. Wenden Sie sich bei allen Fragen hierzu gerne an unsere Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter.

Was ist der Unterschied zwischen Erbverträgen und Testamenten?

Zunächst sind sowohl Testamente als auch Erbverträge Verfügungen von Todes wegen, die schriftlich abzugeben sind und mit denen geregelt wird, was mit dem Vermögen einer Person nach deren Tod geschehen soll. Beide Schriftstücke setzen also die gesetzliche Erbfolge außer Kraft. Dies ist in Deutschland besonders wichtig, da die Testierfreiheit ein hochgeschätztes Rechtsgut ist.

Unterschiedlich ist jedoch zunächst die Bindungswirkung. So können Testamente frei und heimlich abgeändert oder sogar komplett widerrufen werden. Da an Erbverträgen mehrere Vertragspartner beteiligt sind, können diese nicht einfach zurückgenommen werden. Dies ist nur noch in Ausnahmefällen möglich und selbst später erstellte Testamente setzen einen einmal aufgesetzten Erbvertrag nicht mehr außer Kraft. Da ein solcher Vertrag also eine starke Bindungswirkung aufweist, muss er stets notariell beurkundet werden. Testamente können demgegenüber auch privatschriftlich erfolgen. Demzufolge bestehen natürlich auch Unterschiede im Rahmen der Kosten.

Das Aufsetzen eines Erbvertrags ist also vor allem dann sinnvoll, wenn Sie sich sicher sind, wer Ihr Vermögen erben soll, und dass Sie hiervon in der Zukunft nicht mehr abweichen werden.

Was ist ein Testament?

Das Testament ist eine einseitige Willenserklärung, die Sie ganz allein für sich vornehmen können (aber auch die Niederschrift beim Notar ist möglich). In dem handschriftlich zu verfassenden Dokument können Sie von der Erbeinsetzung über eine Enterbung und Teilungsanordnung bis hin zur Testamentsvollstreckung alles regeln, müssen hierzu jedoch testierfähig sein und sich an bestimmte Formvorschriften halten. Nach Ihrem Tod findet dann die Testamentseröffnung statt und Ihr Vermögen wird an die von Ihnen bestimmten Personen verteilt.

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren letzten Willen klar und deutlich zum Ausdruck bringen müssen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an unsere Erbrechtsexperten der Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen.

Was ist ein Erbvertrag?

Erbverträge zeichnen sich dadurch aus, dass sie von dem Erblasser und mindestens einer weiteren Person vor einem Notar vorgenommen werden müssen. Diese andere Person kann - muss aber nicht - der spätere Erbe oder Vermächtnisnehmer sein. Im Rahmen eines Erbvertrages können Sie bestimmen, wer nach Ihrem Tod Ihr Erbe antreten soll, einer bestimmten Person einen Teil Ihres Vermögens vermachen, Auflagen anordnen oder das anzuwendende Erbrecht wählen, wenn es sich um einen Fall mit Auslandsbezug handelt. Weitergehende Maßnahmen sind nur ohne vertragliche Bindung möglich.

Wird der Vertrag dann von allen Anwesenden unterzeichnet und notariell beurkundet, so sind alle Parteien daran gebunden; es sei denn, es gibt beispielsweise eine Rücktrittsklausel. Ein schuldrechtlicher Anspruch entsteht hieraus jedoch zunächst nicht. Erst wenn der Erblasser verstirbt, kann der Vertragspartner das Vereinbarte verlangen.

Antworten auf erbrechtliche Fragen: Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen in Braunschweig und Salzgitter

Es ist sicherlich kein einfacher Schritt, über den eigenen Tod und die daraus resultierenden Folgen nachzudenken. Viele Menschen schrecken daher davor zurück, eine letztwillige Verfügung zu erstellen. So können jedoch leicht Missverständnisse entstehen und Ihre Ersparnisse und Habseligkeiten werden unter Umständen entgegen Ihrem eigentlichen Willen aufgeteilt. Wenn Sie Ihr Vermögen also ganz bestimmten Personen zukommen lassen möchten, so sollten Sie dies in einem rechtlich gültigen Dokument niederschreiben.

Was Sie hierbei beachten sollten, erklärt ein Experte der Rechtsanwaltskanzlei Schulte Holthausen Ihnen gerne in einem ausführlichen Gespräch. Besuchen Sie unsere Räumlichkeiten in Braunschweig oder Salzgitter aber ebenfalls, wenn der Erbfall bereits eingetreten ist und Sie einen erbrechtlichen Anspruch geltend machen möchten.